hartmuschel_1982
Weiß einer von euch inwieweit sich die Garantiefristen von den üblichen Gewährleistungspflichten unterscheiden?
Antworten (6)
Die Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt. Eine Garantie legt jeder Hersteller nach eigenen Regeln fest.
Die Fristen für eine Garantie kann jeder Händler selbst festlegen. An die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren müssen sich alle halten, eine darüber hinausgehende Garantie ist ein freiwilliges und daher auch frei gestaltbares Angebot des Händlers an den Kunden, somit gibt es da auch keine allgemeingültigen Fristen.
Ich kann dir nur ungefähr sagen, wie es bei einem Autokauf ist. Da ist es so, dass der Händler dir immer eine Gewährleistung geben muss, eine Garantie muss er dir nicht geben, kannst du aber oft dazu kaufen. Die Garantie ist umfangreicher als die Gewährleistung. Ich würde dir empfehlen, eine Garantie dazu zu kaufen, lohnt sich fast immer.
Es gibt feine Unterschiede. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht tritt bei Mängeln der Ware ein und hat eine Frist von 24 oder 12 Monaten, während das andere eine zusätzliche und freiwillige Dienstleistung von den Herstellern ist, wo über die zeitliche BEgrenzung die Firmen entscheiden und diese meist an der Pflicht anpassen.
Wichtig bei der 24-monatigen Gewährleistung: Du musst ab dem 7. Monat (bei 6 Monate Garantie) nachweisen, dass das Produkt bereits beim Kauf den Mangel hatte. (Viel Spaß bei der Durchsetzung)
Die Formen unterscheiden sich wie folgt:
1) Gewährleistung hat nach dem Gesetz jeder private Kunde, bei jedem Kauf. Sie beträgt bei neuen Sachen 24 Monate, bei gebrauchten kann sie vom Verkäufer auf 12 Monate gekürzt werden. Nach sechs Monaten gilt immer die Beweislastumkehr - d.h. Du mußt (theoretisch) beweisen dass das Produkt von Anfang an den (jetzt) vorliegenden Fehler hatte. In der Praxis findet dieses aber regelmäßig KEINE Anwendung - Ausnahmen bestätigen die Regel.
2) Garantie ist immer eine rein freiwillige Leistung, i.d.R. vom Hersteller des Produktes. Hier können auch x-beliebige Regelungen (z.B. Garantie-Fristen oder Einschränkungen auf einzelen Bauteile, Leistungen im Reperaturfall usw.) getroffen werden. Am Ende darf / kann Dich die Garantie aber nicht schlechter als bei der Gewährleistung stellen => im Zweifel einfach mal im Vorwege genau beim Händler oder Hersteller nachfragen.
1) Gewährleistung hat nach dem Gesetz jeder private Kunde, bei jedem Kauf. Sie beträgt bei neuen Sachen 24 Monate, bei gebrauchten kann sie vom Verkäufer auf 12 Monate gekürzt werden. Nach sechs Monaten gilt immer die Beweislastumkehr - d.h. Du mußt (theoretisch) beweisen dass das Produkt von Anfang an den (jetzt) vorliegenden Fehler hatte. In der Praxis findet dieses aber regelmäßig KEINE Anwendung - Ausnahmen bestätigen die Regel.
2) Garantie ist immer eine rein freiwillige Leistung, i.d.R. vom Hersteller des Produktes. Hier können auch x-beliebige Regelungen (z.B. Garantie-Fristen oder Einschränkungen auf einzelen Bauteile, Leistungen im Reperaturfall usw.) getroffen werden. Am Ende darf / kann Dich die Garantie aber nicht schlechter als bei der Gewährleistung stellen => im Zweifel einfach mal im Vorwege genau beim Händler oder Hersteller nachfragen.