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Praktisch keine. Der Handwerker hat die Aufgabe, sich in eine Handwerksrolle einzutragen. Hier kann u. a. die Handwerkskammer ein Ansprechpartner sein. Wie die IHK ist die Handwerkskammer ein Organ, das unterstützen kann, aber nicht muss. Der Handwerker muss die Leistungen schon anfordern.
Zu den Leistungsschwerpunkten einer Kreishandwerkerschaft gehören (auch bei Firmengründungen): Beratung in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, Erteilung von Gutachten und Auskünften, Organisation und Durchführung von Gesellen- u. Zwischenprüfungen, Organisation der Aus- und Fortbildung, betriebswirtschaftliche und rechtliche Betreuung usw.
Ich würde dir einfach mal empfehlen, den Artikel auf Wikipedia durchzulesen. Wenn du dann immer noch Fragen hast, würde ich an deiner Stelle am besten zur Handwerkskammer - welche für deinen Bezirk zuständig ist - hingehen. http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerkskammer