Antworten (5)
Du hast pro Kind einen Freibetrag von 3850 EUR. Alles was drüber geht, schadet deinen Ansprüchen. Man kann zwar auch etwas tricksen, und die Sparbücher einfach auf einen anderen Namen umschreiben lassen. Das machen neuerdings recht viele Leute so. Allerdings muss man sich darüber im Klaren sein, dass das Betrug und damit strafbar ist.
Wenn du ein Kleinkind hast, kann ich mir nicht vorstellen das die Ämter an diesem Geld dran gehen würden, da das Sparbuch ja über den Namen des Kindes läuft - du aber nur Angaben zu deinen Ersparnissen machen musst. Denke also das es keine negativen Auswirkungen haben dürfte. Frag doch mal am besten bei deinem Arbeitsamt/Jobcenter einmal nach.
@Lorenzoo
Du hast keine Ahnung. Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft. Da wird _alles_ einbezogen.
Wenn man keine Ahnung hat, besser mal... und so.
Du hast keine Ahnung. Es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft. Da wird _alles_ einbezogen.
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