Antworten (8)
Mofa ohne Führerschein ? Dann nur mit dem Mofa auf Privatgelände fahren.
Für öffentliches Straßenland brauchen Sie einen Führerschein Klasse M - oder einen Klasse A1, A, B oder T: die schließen die Klasse M mit ein.
Für öffentliches Straßenland brauchen Sie einen Führerschein Klasse M - oder einen Klasse A1, A, B oder T: die schließen die Klasse M mit ein.
Liebes Maureen Häschen, das ist falsch. Völlig falsch. Für das Mofafahren braucht man überhaupt keinen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung. Und wer vor dem 1.4.1965 geboren ist, braucht noch nicht mal diese.
Zum Fahren eines Mofas wird grundsätzlich kein Führerschein, sondern eine Fahrerlaubnis benötigt. Diese kann an nahezu jeder Fahrschule mit 6 Stunden theoretischem Unterricht erworben werden. Danach muss noch eine Prüfung abgelegt werden. Falls man einen normalen Autoführerschein und eine Fahrerlaubnis, also 2 Dokumente, besitzt und seinen Führerschein abgeben muss darf man mit der Fahrerlaubnis trotzdem weiterhin Mofa fahren. Falls man nur den Autoführerschein besitzt darf man mit einem Mofa fahren, aber nur so lange wie man im Besitz des Führerscheines ist.
Um den Führerschein für Mofa zu machen, sagt die Gesetzgebung vom 01.04.2003,dass man mindestens 14 Jahe alt sein muss. Das Mofa darf maximal 0,9 kw beziehungsweise 50ccm haben.Wer den Mofa-Führerschein machen möchte muss unter anderem auch einen Kursus für die Erste Hilfe absolvieren.Fahrstunden sind nicht notwendig.
Ein Mofa ohne Führerschein zu fahren ist nur Menschen erlaubt, die vor dem 01.04.1965 geboren sind. Alle anderen benötigen entweder die Prüfbescheinigung für das Fahren eines Mofas oder einen Führerschein der Klassen 1 bis 5. Sollte der Führerschein aus irgendwelchen Gründen entzogen worden sein, so kann derjenige, falls er eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzt, immer noch das Mofa fahren, obwohl er keinen Pkw oder ähnliches mehr für diese Zeit fahren dürfte.
meju fantastierst d dein Wissen irgendwo herbei oder reibst du eine Glaskugel? Mal wieder nur Käse geschrieben. Wer eine Prüfbescheinigung braucht ( alle nach dem 1.4.65) darf nach dem Verlust des Führerscheins auch kein Mofa mehr fahren. Wer keine Prüfbescheinigung braucht, also alle vor dem 1.4.65 geborenen, dürfen nach Verlust des Führerscheins weiterhin Mofa fahren. Und um das ganze zu verkomplizieren gibt es noch die Unterscheidung des Fahrverbots und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Das dürft ihr selber nachgoogeln.