Louis Schmidt
Welche Folgen können mir als Kunden bei Nichtabnahme bestellter Ware drohen? Es geht um einen für mich angefertigten Esstisch.
Antworten (6)
Eins vorweg: Das hier ist keine Rechtsberatung, also alle Angaben ohne Gewähr ;-).
Du hast wohl einen Vertrag unterschrieben (wobei ja selbst ein mündlich abgeschlossener und per Handschlag besiegelter Vertrag rechtlich bindend ist) und daher bist du auch zur Abnahme bzw. zur Bezahlung der bestellten Ware verpflichtet.
Du hast wohl einen Vertrag unterschrieben (wobei ja selbst ein mündlich abgeschlossener und per Handschlag besiegelter Vertrag rechtlich bindend ist) und daher bist du auch zur Abnahme bzw. zur Bezahlung der bestellten Ware verpflichtet.
Wie oben schon gesagt - ohne Gewähr und Verpflichtung.
Fangen wir hier an.
Und wenn dein "Rücktrittsgrund" hier und in diesen Verweisen nicht zu finden ist, wirst du wohl dazu stehen müssen...
Fangen wir hier an.
Und wenn dein "Rücktrittsgrund" hier und in diesen Verweisen nicht zu finden ist, wirst du wohl dazu stehen müssen...
Vertrag ist Vertrag, vor allem bei Einzelanfertigungen. Der Schreiner kann von dir die Zahlung und die Abnahme des Tisches verlangen. Wenn du den Tisch nicht abnimmst, wirst du dazu ermahnt und kannst schließlich von einem Gericht dazu verdonnert werden. Für weitere Details frage aber besser einen Anwalt.
Es kommt darauf an, aus welchen Gründen Du die Annahme verweigerst. Bei einem so genannten Werkvertrag, um den es sich scheinbar bei Dir handelt, ist das schwierig. Der Tisch wurde ja extra für Dich angefertigt. Du musst in jedem Fall eine Abstandssumme oder den gesamten Preis zahlen. Ausnahme wäre, wenn Du schon vorher angezeigt hast, dass Du den Vertrag stornierst.
Dir drohen grundsätzliche Schadensersatzforderungen, beispielsweise für die Arbeitszeit, das verwendete Material etc. Solltest du keinen triftigen Grund für das Nichtabnehmen der Ware haben, oder sonstwie zur Anfechtung berechtigt sein, wirst du die Kosten des Tisches tragen müssen.
Es könnte sein, dass du die Ware bezahlen musst, obwohl du sie nicht in Anspruch nehmen willst. Du hast schließlich deinen Willen zum Kauf Ausdruck gegeben, dem Verkäufer Umstände bereitet. Du könntest also zur Abnahme gezwungen werden. Ebenso könnte dein "guter Ruf" in Mitleidenschaft gezogen werden, was dir die zukünftige Zusammenarbeit mit Handwerkern schwer machen könnte.