kati191013
Muss ich bei vorzeitiger Kündigung mit schriftlicher Bestätigung des Arbeitgebers nachträgliche mit Schadensersatzansprüchen o.ä. rechnen?
Ich habe meinen Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt und meinen jetzigen arbeitgeber gebeten die Kündigung zu einem früheren zeitpunkt zu bestätigen. Muss ich ohne einen Aufhebungsvertag negative Folgen fürchten, auch wenn der Arbeitgeber die vorzeitige Kündigung schriftlich bestätigt hat? Wie sieht es in dem Fall mit dem Wettbewerbsverbot aus? In beiden Unternehmen bin ich als Führungskraft im Textileinzelhandel eingestellt.
Antworten (6)
Wenn ein Arbeitsvertrag fristgerecht gekündigt wurde, sollte es keine Probleme geben. Wozu soll die Kündigung früher bestätigt werden? Was soll ein Aufhebungsvertrag? Den versucht man als Arbeitnehmer zu vermeiden, weil er im Lebenslauf auftaucht und in jedem Fall erklärungsbedürftig ist. Ein Wettbewerbsverbot kann der alte Arbeitgeber verhängen, was soll die Frage dazu hier, hat er oder hat er nicht? Alles wirr, was du hier schreibst. Solltest du wirklich eine Führungskraft sein, kann ich das neue Unternehmen nur bedauern.
Welche negativen Folgen könnten das sein, wenn dein Arbeitgeber sich schriftlich einverstanden erklärt?
Ob du ein Wettbewerbsverbot hat, steht in deinem Arbeitsvertrag.
Die Frage wäre noch, hast du deinem jetzigen Arbeitgeber verschwiegen, dass du zur Konkurrenz gehst, als du in um vorzeitiges Ausscheiden gebeten hast?
Selbst dann kann weiter nichts passieren, wenn du kein Wettbewerbsverbot hast und dein Arbeitgeber hat schriftlich zugestimmt.
Alles was dann passiert ist, dass du dir einen schlechten Abgang verschafft hast und man wahrscheinlich keine gute Erinnerung an dich haben wird.
Ob du ein Wettbewerbsverbot hat, steht in deinem Arbeitsvertrag.
Die Frage wäre noch, hast du deinem jetzigen Arbeitgeber verschwiegen, dass du zur Konkurrenz gehst, als du in um vorzeitiges Ausscheiden gebeten hast?
Selbst dann kann weiter nichts passieren, wenn du kein Wettbewerbsverbot hast und dein Arbeitgeber hat schriftlich zugestimmt.
Alles was dann passiert ist, dass du dir einen schlechten Abgang verschafft hast und man wahrscheinlich keine gute Erinnerung an dich haben wird.
Ein Meister kann als tariflich bezahlte Führungskraft arbeiten. Dann gelten auch die Kündigungsfristen.
@ ing793
Mit der Frage hatte ich schon längst meinen Frieden gemacht. Hier ging es um deine allgemein formulierte Aussage, dass eine Führungskraft nicht mehr im Tarif sein sollte. Aber auch Abteilungsleiter im Einzelhandel sind nicht automatisch AT.
Mit der Frage hatte ich schon längst meinen Frieden gemacht. Hier ging es um deine allgemein formulierte Aussage, dass eine Führungskraft nicht mehr im Tarif sein sollte. Aber auch Abteilungsleiter im Einzelhandel sind nicht automatisch AT.
Zum Verständnis, was manche Leute unter Führungskraft verstehen:
Ich kenne eine Frau, Abteilungsleiterin in einer Modehauskette, Aufgabe: Überwachung der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Warenpräsentation. Sonst keine Befugnisse. Vollzeit, verdienst 1550.- € netto, bezeichnet sich allen ernstes als Führungskraft.
Die gute Frau sagt sogar, sie wäre im Management der Firma X.
Soviel dazu, wir dürfen die Fragen nicht immer mit unserem Verständnis der Sachlage betrachten.
Ich kenne eine Frau, Abteilungsleiterin in einer Modehauskette, Aufgabe: Überwachung der von der Geschäftsleitung vorgegebenen Warenpräsentation. Sonst keine Befugnisse. Vollzeit, verdienst 1550.- € netto, bezeichnet sich allen ernstes als Führungskraft.
Die gute Frau sagt sogar, sie wäre im Management der Firma X.
Soviel dazu, wir dürfen die Fragen nicht immer mit unserem Verständnis der Sachlage betrachten.