SebaFu
Welche Kriterien müssen erfüllt werden damit die Krankenkasse die Kurkosten für eine Mutter-Kind Kur übernimmt?
Antworten (4)
Mutter- und Kind-Kuren werden meistens verordnet, wenn ein allgemeiner schwerer Erschöpfungszustand vorliegt und das Kind noch so klein beziehungsweise so unselbständig ist, dass es mitgenommen werden muss. Oftmals versuchen die Krankenkassen aus Kostengründen, oftmals nur die Mutter alleine auf eine Erholungskur zu schicken. Man sollte immer ein ärztliches Gutachten, wenn möglich von einem Nervenarzt, Psychologen, Neurologen hinzuziehen.
Generell gilt, um eine Mutter-Kind Kur bewilligt zu bekommen, muss eine Schwächung vorliegen die in naher Zukunft zu einer Erkrankung führen könnte.
Ziel der Kur ist es, diese Schwächung zu beseitigen.
Die Voraussetzungen zur Übernahme lauten wie folgt:
- bei der Mutter liegt eine Kurbedürftigkeit (z.B. wegen Schlafstörungen, Übelkeit, Kopfschmerzen) vor. (Dies muss von einem Arzt attestiert werden).
- eine Versorgung des Kindes zu Hause ist nicht möglich bzw. eine Trennung des Kindes und der Mutter ist nicht möglich.
Ziel der Kur ist es, diese Schwächung zu beseitigen.
Die Voraussetzungen zur Übernahme lauten wie folgt:
- bei der Mutter liegt eine Kurbedürftigkeit (z.B. wegen Schlafstörungen, Übelkeit, Kopfschmerzen) vor. (Dies muss von einem Arzt attestiert werden).
- eine Versorgung des Kindes zu Hause ist nicht möglich bzw. eine Trennung des Kindes und der Mutter ist nicht möglich.
Solch eine Mutter-Kind-Kur wird unter Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzung für mindestens 21 Tage gewährt. Die Voraussetzungen für solch eine Mutter-Kind-Kur sind eigentlich ganz einfach. Sie soll verhindern, dass die Gesundheit, die in ferner zukunft zu einer Krankheit führen kann, beseitigt wird. Noch ein wichtiger Punkt ist, dass die gesundheitliche Entwicklung des Kindes nicht gefährdet wird. Eigentlich geht es darum, Krankheiten zu heilen oder zu bessern. Fragen Sie doch einfach mal Ihren Kinderarzt bzw. Ihre Krankenkasse, diese müssten Ihnen genauere Auskunft geben können.