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Gast

welche Rechtsfolgen bei Weigerung von Versicherungsbeiträgen

hier handelt es sich um eine Unfallversicherung:
welche Möglichkeiten haben Versicherungen - außer Leistungsverweigerung und ggf. fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses - Beiträge "einzutreiben"?

Können sie auch vor Gericht gehen oder einen Gerichtvollzieher einschalten?
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Antworten (1)
smarik76
Selbstverständlich können Versicherungen alle rechtlich zulässigen Wege beschreiten, ausstehende Forderungen einzutreiben. Wieso sollten die das nicht können?
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