Frage stellen
Helena Vogel

Welche Vorschriften muss ich beachten, wenn ich ein leuchtendes Kennzeichen anbringen will?

Frage beantworten Frage Nummer 7909 Frage melden

Antworten (4)
Highspeed
Keine, die sind verboten.
Melden
KHDecker
Highspeed hat recht. Außer Sie meinen reflektierende, die gab es zumindest früher. Erkundigen Sie sich bei Schildermachern. Die gibt's bei jeder Zulassungsstelle.
Melden
Waldemar Stein
Wichtig für den Staat ist halt, dass vom Kennezeichen keine Gefahr ausgeht, dass es lesbar ist, und dass es nicht irgendwie gegen die gute Sitte verstößt. In dem Sinne: Schlichte Leuchtzeichen. Folge mal bitte diesem Link hier: http://www.utsch.com/produkte-service/beleuchtete-kennzeichensysteme/erulux/.
Melden
Felix Berger
Anscheinend gibt es dafür seit Juli 2006 eine Allgemeine Bauartgenehmigung (FZV, unter der TA 22). Von daher brauchst Du eigentlich nichts weiter zu beachten, aber lies vorsichtshalber selber hier noch einmal nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstleuchtendes_Nummernschild
Melden