Helena Vogel
Welche Vorschriften muss ich beachten, wenn ich ein leuchtendes Kennzeichen anbringen will?
Antworten (4)
Highspeed hat recht. Außer Sie meinen reflektierende, die gab es zumindest früher. Erkundigen Sie sich bei Schildermachern. Die gibt's bei jeder Zulassungsstelle.
Wichtig für den Staat ist halt, dass vom Kennezeichen keine Gefahr ausgeht, dass es lesbar ist, und dass es nicht irgendwie gegen die gute Sitte verstößt. In dem Sinne: Schlichte Leuchtzeichen. Folge mal bitte diesem Link hier: http://www.utsch.com/produkte-service/beleuchtete-kennzeichensysteme/erulux/.
Anscheinend gibt es dafür seit Juli 2006 eine Allgemeine Bauartgenehmigung (FZV, unter der TA 22). Von daher brauchst Du eigentlich nichts weiter zu beachten, aber lies vorsichtshalber selber hier noch einmal nach: http://de.wikipedia.org/wiki/Selbstleuchtendes_Nummernschild