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Das ist unterschiedlich soweit ich weiß. Bei Fluchtgefahr erfolgt die Verhaftung gleich im Gerichtssaal, das kommt in der Praxis aber eher selten vor. Üblich sind eher Zeiträume zwischen 2 Wochen und 3 Monaten, bis das Urteil geschrieben ist und vollstreckt wird.
das kann schon mal ein paar wochen bis monate dauern. das hängt unter anderem von der auslastung der haftanstalten ab. wenn dort kein platz ist, muss man auch nicht rein. auch von der auslastung des gerichtes ist es abhängig. wenn das urteil rechtskräftig ist (nach einer woche), muss es geschrieben werden und geht dann in die vollstreckung.