Jofra
Welchen gesetzliche Regelungen unterliegen beim Autoverkauf Gebrauchtwagen? Was sollte ich als Verkäufer beachten?
Antworten (4)
Ein Verkauf von Privat an Privat unterliegt auch gesetzlichen Regelungen. Daher solltest Du auf jeden Fall das Musterformular für den Gewährleistungsausschluss nicht vergessen. Sonst kann der Verkauf für Dich teuer werden. Am Besten auch vermerken: gekauft wie gesehen. Geh mal auf die Seite /www.vis.bayern.de/recht/handel/kaufvertrag/gebrauchtwagenverkauf.htm.
Für den Privatverkauf hat sich nicht viel geändert. In den Vertrag muss: gekauft wie gesehen. Natürlich darf man keine Mängel verheimlichen. Alle bekannten Mängel müssen außerdem in den Kaufvertrag aufgenommen werden. Immer auf Barzahlung bestehen und auch dann erst die Papiere und den Wagen übergeben.
Dein Käufer muss sich vollständig im Klaren darüber sein, was er kauft. Danach richtet sich dann auch die "Garantie" aus: Du musst gewähren, dass dein Auto zum Zeitpunkt des Kaufes frei von dem Käufer unbekannten Mängel ist. Kurz gesagt, darfst du niemanden "über's Ohr hauen".