Hallo ich habe mein Auto an Bekannte von meinem Sohn verkauft ohne kaufvertrag nun komme ich an das Geld nicht ran sie haben das nicht bezahlt was kann ich tun
Antworten (2)
Auto, Schlüssel und Papiere gegen Bargeld, nicht nur den "Brief," denn der ist der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis und kein Eigentumsbeleg. Ein Kaufvertrag ist nützlich, aber auch mündlich gültig. Hat der Käufer das Auto schon in Besitz, ggf. schon umgemeldet?
Setz dem Käufer eine Zahlungsfrist (Name und Anschrift sind schon bekannt, oder?) von acht Tagen mit der Aussage, danach vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Auto zurückzufordern, ggf. über einen Anwalt. Wobei du erst einmal dessen Kosten zu tragen hättest.
Einfach selbst zurückholen wäre übrigens eine ganz schlechte Idee, Diebstahl :-(
Setz dem Käufer eine Zahlungsfrist (Name und Anschrift sind schon bekannt, oder?) von acht Tagen mit der Aussage, danach vom Kaufvertrag zurückzutreten und das Auto zurückzufordern, ggf. über einen Anwalt. Wobei du erst einmal dessen Kosten zu tragen hättest.
Einfach selbst zurückholen wäre übrigens eine ganz schlechte Idee, Diebstahl :-(