derlothar_2190
Welchen Zweck erfüllt ein Vorvertrag bei Immobiliengeschäften? Entstehen dadurch nicht unnötige Notarkosten?
Antworten (4)
Der Zweck eines Vorvertrages beim Immobilienkauf ist, dass Vereinbarungen, die mündlich getroffen wurden, bis zur Eintragung im Grundbuch schriftlich fixiert werden. Es ist sehr sinnvoll einen solchen Vertrag aufzusetzen. Man sollte ihn jedoch bei dem Notar anfertigen lassen, der auch den eigentlichen Kaufvertrag beurkundet. Dann ist der Vorvertrag kostenlos.
Manchmal geht es nicht ohne einen Vorvertrag, der selbstverständlich geringfügige Notarkosten nach sich zieht. Wenn man sich für eine bestimmte Immobilie interessiert, aber die Finanzierung noch nicht zu 100 % geklärt ist, kann man sich somit immerhin die Immobilie für eine gewisse Zeit sichern. Das Risiko liegt aber nach wie vor auf Seiten des Verkäufers, der u. U. in der Zwischenzeit einen anderen solventen Käufer finden könnte, wohingegen vielleicht die Finanzierung desjenigen, der den Vorvertrag gemacht hat, platzt.
Ja, es entstehen Kosten für den Vorvertrag und diese sind ungefähr genauso hoch, wie die Kosten für den eigentlichen Kaufvertrag, weil auch der Vorvertrag notariell beurkundet werden muss. Alle Verträge, die nicht unter der Aufsicht eines Notars geschlossen werden, sind unter Umständen nicht wirksam. Es ist deshalb sinnvoll, direkt den Kaufvertrag abzuschließen.