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Gast

Welches Risiko bei Wohnungskauf mit Eintrag "Wohnrecht auf Lebzeiten"?

[url=Käufer-Risiko bei Wohnrecht -Eintragung.][/url]
Hallo,

Ich (73) möchte eine Eigentumswohnung als Kapitalsicherung kaufen. Es besteht für ein Ehepaar (Alter noch unbekannt) Wohnrecht (kein Niesbrauch) auf Lebzeiten. Als Miete wurde 600 € angegeben. Der Makler sagt, dass man durchaus erhöhen kann, während im Internet steht, dass man keinen Anspruch auf Miete hat!

Liebe Finger weg, oder wie verhält sich das?
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Antworten (1)
bh_roth
Lebenslanges Wohnrecht, welches vertraglich vereinbart und im Grundbuch eingetragen sein muss, heißt ja nicht automatisch, dass dieses Ehepaar mietfrei wohnt. Richtig ist, dass du dieses lebenslange Wohnrecht mit dem Kauf übernehmen musst. Wenn im Grundbuch nicht steht, dass es sich um ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht handelt, hast du m. E. Anspruch auf Mietzahlungen in der Höhe, in der bisher bezahlt wurde.
Ich würde dir aber trotzdem abraten. Du bist 73 Jahre alt. Es kann doch sein, dass diese "Mieter" dich überleben, dann hast du nichts mehr von deiner Kapitalanlage. Also aus diesen Gründen: Finger weg!
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