BennyITH
Wem stehen im Falle eines Unfalls eigentlich die Entschädigungen zu? Dem Fahrzeughalter oder dem Eigentümer?
Antworten (6)
Wem im Falle eines Unfalls Entschädigungen zustehen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise muss eine eventuelle Schuldfrage geklärt werden. Die Polizei untersucht zunächst einmal die Unfallstelle ganz genau. Dann wird weiter entschieden. Eventuelle Ansprüche können im Streitfall durch einen Rechtsanwalt oder eine Anwältin Ihrer Wahl geprüft und geltend gemacht werden.
Hattest du die Frage nicht verstanden, Kalle?
Oder kennst du den Unterschied zwischen Halter und Eigentümer nicht?
Oder kennst du den Unterschied zwischen Halter und Eigentümer nicht?
Dem der den Unfall hatte,wenn es der Fahrzeughalter war dann ihm weil Er wurde ja im Fall eines Falles verletzt also steht ihm das Verletztengeld zu.
Ist das Fahrzeug allerdings so beschädigt das es nicht mehr genutzt werden kann,steht diese Summe dem Eigentümer zu.
Sein Beitz wurde ja zerstört.
Ist das Fahrzeug allerdings so beschädigt das es nicht mehr genutzt werden kann,steht diese Summe dem Eigentümer zu.
Sein Beitz wurde ja zerstört.
Hier unterscheidet man zwischen Verletztengeld und Materiellen Schaden am Auto.
Das Verletztengeld steht ganz klar dem Fahrzeughalter zu, der das Fahrzeug geführt hat.
Entschädigungen, die das Fahrzeug betreffen, stehen dem Eigentümer zu da es ja sein Eigentum betrifft welches zerstört wurde.
Das richtet sich natürlich immer nach dem Zeitwert welches das Fahrzeug noch wert ist.
Das Verletztengeld steht ganz klar dem Fahrzeughalter zu, der das Fahrzeug geführt hat.
Entschädigungen, die das Fahrzeug betreffen, stehen dem Eigentümer zu da es ja sein Eigentum betrifft welches zerstört wurde.
Das richtet sich natürlich immer nach dem Zeitwert welches das Fahrzeug noch wert ist.