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McCroissant

Wenn das Fenster kaputt geht in einer Mietwohnung, wie lange darf sich die Vermietung von der Meldung bis zur Reparatur Zeit lassen? Es zieht jetzt bei mir.

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Antworten (4)
Alex64
Der Vermieter repariert selbst?
Wohl eher nicht...
Und ansonsten bruacht der beauftragte Handwerker wohl ein paar Tage; in der Zwischenzeit wird das Fenster wohl mit Folie abgedichtet sein....
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Jonas Krause
Der Vermieter darf sich gar keine Zeit damit lassen, oder aber du kannst die Miete mindern. Ein kaputtes Fenster birgt Risiken wie Einbrüche, Zugluft etc. und ist deshalb unverzüglich zu reparieren bzw. zu ersetzen (notfalls sogar am Wochenende, wenn es im Erdgeschoss ist).
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leotheos
Eine kaputte Scheibe muss so schnell wie möglich ausgewechselt werden, auf alle Fälle muss sofort eine Dichtung in Form eines Brettes vor das Fenster gestellt werden. Ein Zeitraum von drei bis vier Tagen ist noch im Toleranzbereich, mehr als eine Woche ist nicht akzeptabel. Der Mieter darf dann selber einen Glaser beauftragen und den Preis von der Miete abziehen.
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Nat Black
Ich kenne das so, dass der Vermieter umgehend für die Reparatur zu sorgen hat. Du mußt den Schaden schrifltich anzeigen und dann hat er wohl eine Frist von 14 Tagen. Bei der Jahreszeit ist das aber zu lange. Wenn innerhalb dieser Zeit nichts passiert, dann schreibe einen 2. Brief und kürze die Miete.
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