Backofen defekt
In der Mietwohnung ist der Backofen defekt, die Küche ist vom Vermieter. Die Reparatur hat 400 € gekostet, der Vermieter hat 100 € von mir verlangt, da in meinem Mietvertrag steht, Kleinstreparaturen bis 100 € jährlich werden vom Mieter bezahlt. Der Backofen ist übrigens über 10 Jahre alt. Nach 2 Jahren jetzt ist er wieder kaputt. Kann er wieder 100 € von mir verlangen?
Antworten (4)
"In meinem Mietvertrag steht Kleinstreparaturen bis 100 € jährlich "
Damit ist - unabhängig von der Gesamtbeurteilung - die Frage beantwortet.
Damit ist - unabhängig von der Gesamtbeurteilung - die Frage beantwortet.
Eine Rechnung über 400 € ist keine Kleinreparatur und daher eindeutig Sache des Vermieters.
Eine "anteilige" Kostenübernahme an größeren Rechnungen ist nicht vorgesehen.
Eine "anteilige" Kostenübernahme an größeren Rechnungen ist nicht vorgesehen.
Überteigen die Kosten einer Reparatur die Kleinreparaturgrenze, so hat der Vermieter die Kosten alleine zu tragen. Eine Forderung nach Beteiligung an den Kosten ist nicht rechtens.
Bei der Klausel geht es darum, den Verwaltungs-Aufwand zu reduzieren. Damit man nicht wegen jeder Wasserhahn-Dichtung von 50cent eine Abrechnung machen muss. Dafür ist sie auch sinnvoll.
Grundsätzlich gilt aber eben schon: Die Reparaturkosten trägt der Vermieter.
Grundsätzlich gilt aber eben schon: Die Reparaturkosten trägt der Vermieter.