Kecki
Wenn ein Antrag abgelehnt wird,wie oft kann man einen Widerruf gegen die Ablehnung einreichen
Wenn man einen Antrag gestellt hat und dieser wird abgelehnt, hängt es dann von der Antragsform ab wie oft man Widerruf einreichen kann, oder ist das bei jedem Antrag gleich.
Antworten (7)
Schwer zu beantworten, wenn man keine näheren Informationen hat. Es gibt Anträge, wo die Rechtslage hieb- und stichfest ist, und es gibt Anträge, wo Ermessensspielraum gängig ist. Da könnte man den Instanzenweg gehen.
Wird eine beantragte Leistung nicht gewährt, kann bei der Behörde, die den Antrag ablehnt, Widerspruch eingelegt werden. Wird auch der Widerspruch negativ beschieden, kann danach Klage beim zuständigen Gericht erhoben werden.
Den Begriff Widerruf solltest du hier nicht verwenden, sonst denkt jemand du willst deinen Antrag widerrufen(zurücknehmen). Es heißt Widerspruch oder Einspruch.
Den Begriff Widerruf solltest du hier nicht verwenden, sonst denkt jemand du willst deinen Antrag widerrufen(zurücknehmen). Es heißt Widerspruch oder Einspruch.
Genau Starmax ich meinte den Widerspruch nicht den Widerruf aber ich hatte diese Frage schon abgeschickt wo ich über diesen Fehler gestolpert bin, danke für die Aufmerksamkeit. Kann man sicherlich hinterher auch nicht mehr korrigieren.
wie bitte? danke für die aufmerksamkeit? ich habe dich darauf aufmerksam gemacht! der starmax hat es nur aufgeschnappt, nachgeplappert und etwas ausführlicher erklärt.
Ups Sorry Serafine da habe ich wohl geträumt bzw. nicht so darauf geachtet kommt nicht wieder vor (Fehler macht ja jeder einmal)