Antworten (7)
In der Regel benötigt man keine Formvorschrift, um eine Einzugsermächtigung zu widerrufen. Es genügt ein Formloses schreiben, an den Einzugsermächtigten um eine Einzugsermächtigung zurück zu ziehen. Man kann aber auch das Geld zurückbuchen lassen, damit verfällt die Einzugsermächtigung.
Es gibt im Internet Verschiedene angaben zu Formvorschriften für den Widerruf einer Einzugsermächtigung. Jedoch genügt es, wenn man in schriftlicher Form mitteilt, dass man die Einzugsermächtigung zurück zieht. Dieses wird von jeder Institution anerkannt. (Ich widerrufe hiermit....)
Für den Widerruf einer Einzugsermächtigung ist vom Gesetzgeber keine besondere rechtliche Form vorgeschrieben.
Der Widerruf sollte auf jeden Fall klar zu erkennen sein.
Er sollte die kompletten Daten des Kontoinhabers (Kontonummer, Bankleitzahl und Name des einziehenden Unternehmens/Gesellschaft und Grund sowie das Enddatum der Einzugermächtigung enthalten.
Um sicher zu stellen, dass der Widerruf auch beim gewünschten Institute ankommt, sollte er mindestens per Einschreiben versandt werden. Die sicherste Option wäre hier das Einschreiben mit Rückschein.
Eine Vorlage kann kostenlos unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.amt-odervorland.de/uploads/media/Widerruf_Einzugsermaechtigung.pdf
Der Widerruf sollte auf jeden Fall klar zu erkennen sein.
Er sollte die kompletten Daten des Kontoinhabers (Kontonummer, Bankleitzahl und Name des einziehenden Unternehmens/Gesellschaft und Grund sowie das Enddatum der Einzugermächtigung enthalten.
Um sicher zu stellen, dass der Widerruf auch beim gewünschten Institute ankommt, sollte er mindestens per Einschreiben versandt werden. Die sicherste Option wäre hier das Einschreiben mit Rückschein.
Eine Vorlage kann kostenlos unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.amt-odervorland.de/uploads/media/Widerruf_Einzugsermaechtigung.pdf