Eugerythm13
Wenn in unserer Wohnung Schimmel im Bad wuchert, ist das dann schon ein Mietminderungsgrund? Was gibts da für Kriterien?
Antworten (5)
Hab schon vorgestern ne mail geschickt,da stand dass die die spätestens 48 Std später bearbeiten. Und die sind in 2 Stunden erst rum
Da steht Bestellungen mit zahlungseingang ab Montag können nichtmehr bis Rosenmontag geliefert werden. Wir haben ja schon Donnerstag bezahlt!!
Ich schreib morgen ne Klausur und muss lernen -.- Ich frag grad mal Cedrik ob er anruft
Da steht Bestellungen mit zahlungseingang ab Montag können nichtmehr bis Rosenmontag geliefert werden. Wir haben ja schon Donnerstag bezahlt!!
Ich schreib morgen ne Klausur und muss lernen -.- Ich frag grad mal Cedrik ob er anruft
Du bist dir sicher, richtig gelüftet zu haben?
Na denn ...
1. Mangel schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung setzen.
2. Mietminderung ankündigen.
3. Miete mindern.
Na denn ...
1. Mangel schriftlich anzeigen und dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung setzen.
2. Mietminderung ankündigen.
3. Miete mindern.
Es sollte vor der Vertrags-Vereinbarung nicht ersichtlich gewesen sein, dass Schimmel auftreten wird. Dann ist natürlich auch die Frage, inwiefern deine Wohnung sonst noch betroffen ist. Das Maß sollte recht hoch sein. Eventuell wirst du deine Mietminderung einklagen müssen.
Die Entfernung von Schimmel, der tief in den Wänden sitzt (und nicht nur in den Fugen neben der Badewanne, wo er sich mit Essig beseitigen lässt), ist Aufgabe des Vermieters – es sei denn, er kann nachweisen, dass du nicht richtig gelüftet hast, wenn z.B. eine Topfpflanze vor dem Badezimmerfenster steht, sodass sich dieses gar nicht öffnen ließe.
Einen Anspruch auf Mietminderung hast Du nur dann, wenn ein Mangel vorliegt, der „die ihre Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung mindert oder aufhebt. Eine nur geringfügige Minderung der Tauglichkeit stellt keinen Mangel dar. “ (§ 536 BGB)
Bei Schimmelbefall von Wänden ist aber in aller Regel davon auszugehen, dass eine reelle Beeinträchtigung vorliegt. Hast Du Deinem Vermieter den Schimmelbefall bereits mitgeteilt? Falls nicht: unbedingt nachholen! Denn eine Mietminderung steht Dir nur dann zu, wenn der Vermieter den Mangel nicht beheben kann oder will.
Also :
1. Vermieter informieren + zu Mängelbeseitigung auffordert.
2. Eine angemessene Frist zur Beseitigung setzten
3. Sollte sich der Vermieter nicht äußern, Miete anteilig mindern.
Vorsichtshalber solltest Du die geminderte Miete jedoch „beiseite“ legen. Denn gerade die Höhe einer Mietminderung ist häufig Auslöser für juristischen Streit und die eingehaltene Miete muss unter Umständen zum Teil zurück gezahlt werden.
Bei Schimmelbefall von Wänden ist aber in aller Regel davon auszugehen, dass eine reelle Beeinträchtigung vorliegt. Hast Du Deinem Vermieter den Schimmelbefall bereits mitgeteilt? Falls nicht: unbedingt nachholen! Denn eine Mietminderung steht Dir nur dann zu, wenn der Vermieter den Mangel nicht beheben kann oder will.
Also :
1. Vermieter informieren + zu Mängelbeseitigung auffordert.
2. Eine angemessene Frist zur Beseitigung setzten
3. Sollte sich der Vermieter nicht äußern, Miete anteilig mindern.
Vorsichtshalber solltest Du die geminderte Miete jedoch „beiseite“ legen. Denn gerade die Höhe einer Mietminderung ist häufig Auslöser für juristischen Streit und die eingehaltene Miete muss unter Umständen zum Teil zurück gezahlt werden.