Wer bezahlt, wenn die private Buchung wegen Risikogebieten Mallorca, abgesagt wird
Ich (Vermieterin) habe jetzt eine Stornierung bekommen , da Mieter Angst haben wegen Mallorca Risikogebiet. Sind sie verpflichtet zu bezahlen?
Antworten (3)
Zwischen Vermiter(in) und Mieter(n) wurde ein Vertrag abgeschlossen. Als Vermiter(in) gestalte ich den doch so, dass vereinbart ist, welche Regelungen bei einer Stornierung gelten.
Im Gegensatz zu Pauschalreisen, bei denen alle Leistungen über einen Veranstalter gebucht werden, haben Reisenden, nach meiner Kenntnis, bei privat gebuchten Aufenthalten nicht grundsätzlich das gesetzlich Recht, bei Aufenthalten in Risikogebieten kostenfrei Abstand von der Buchung zu nehmen. Die Höhe etwaiger Ansprüche ist in der Regel abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung bezogen auf den Mietbeginn. Das alles sollte im Mietvertrag stehen.
Im Gegensatz zu Pauschalreisen, bei denen alle Leistungen über einen Veranstalter gebucht werden, haben Reisenden, nach meiner Kenntnis, bei privat gebuchten Aufenthalten nicht grundsätzlich das gesetzlich Recht, bei Aufenthalten in Risikogebieten kostenfrei Abstand von der Buchung zu nehmen. Die Höhe etwaiger Ansprüche ist in der Regel abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung bezogen auf den Mietbeginn. Das alles sollte im Mietvertrag stehen.
Ich kann Miele da nur zustimmen. Meiner Kenntnis nach gilt die Stornierung bei Risikogebieten nur wenn es ein Pauschalreise ist. Wer was wie zahlen muss, weiß ich jedoch nicht.
Tricky!
Zitat ADAC: "Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort die Anreise oder Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände müssen zum Zeitpunkt des Reiseantritts vorliegen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes* gilt dabei als starkes Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände."
Es gibt eine Reisewarnung für Mallorca, daher ist davon auszugehen, dass der Urlaub dort erheblich beeinträchtigt wird. Als Reisender würde ich das Risiko eingehen, verklagt zu werden. Ich räume der Vermieterin wenig Chancen ein, auf dem Rechtsweg zu ihrem Geld zu kommen.
Zitat ADAC: "Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn außergewöhnliche Umstände am Urlaubsort die Anreise oder Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Diese Umstände müssen zum Zeitpunkt des Reiseantritts vorliegen. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes* gilt dabei als starkes Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände."
Es gibt eine Reisewarnung für Mallorca, daher ist davon auszugehen, dass der Urlaub dort erheblich beeinträchtigt wird. Als Reisender würde ich das Risiko eingehen, verklagt zu werden. Ich räume der Vermieterin wenig Chancen ein, auf dem Rechtsweg zu ihrem Geld zu kommen.