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Milonga

Wer erbt das Haus?

Hallo, ich habe meinen Mann vor 2 Jahren als Zugewinngemeinschaft geheiratet.
Er hat 2 Kinder, ich bin kinderlos.
Ihm gehört das Haus, in dem wir wohnen. Ich bin nicht im Grundbuch eingetragen. Auf dem Haus lasten noch ca. 30000€.

Was passiert mit diesem Erbe, wenn er stirbt?

Danke für die Beantwortung um Voraus. Rückfragen gerne!
Frage beantworten Frage Nummer 3000155228 Frage melden

Antworten (8)
ingSND
Ohne allzusehr ins Detail zu gehen:
- Du erbst die eine Hälfte vom Haus (und von den Schulden)
- seine beiden Kinder erben zusammen die andere Hälfte (also jeder ein Viertel)
- Deine Kinder (wenn Du welche hättest) würden ohnehin leer ausgehen, solange er sie nicht adoptierte und zu seinen Kindern machte.
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BeatDaddy
Weiß Ihr Mann, den Sie vor 2 Jahren erst geheiratet haben, von dieser Frage?

Ist das peinlich....
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TUA
Diese Antwort fußt wohl nicht auf geltendem Recht:

Zugewinngemeinschaft - per Definition das, was NACH der Eheschließung 'dazugewonnen' wird.

Was Ihr beide vor der Ehe hattet, fällt nicht in diesen Pott. Wenn ihm das Haus vor der Ehe gehört hat, siehst Du keinen müden Euro davon.
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JesuisParis
Es wäre doch eine ganz tolle Sache zu sagen: wenn die Eltern der Kinder das Haus zusammen hätten, würden sie wollen, dass die Kinder dieses nach dem Tod von beiden als Ganzes erben (Berliner Testament). Ich würde als neue Frau per Vertrag darauf verzichten und mich freuen dass ich mietfrei wohnen kann. Vielleicht kann ein Testament regeln, dass man etwas anderes bekäme, ansonsten ist der Streit mit den Kindern vorprogrammiert oder man wird der Erbschleicherei verdächtigt. Die Frage ist doch, wie alt ist der Mann und wie alt sind die Kinder? Je älter, desto gefühlt weniger Rechte hat eine neue Frau am Besitz, der vorher erwirtschaftet wurde aus Sicht der Familie.
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ingSND
@TUA: es geht hier nicht um eine Scheidung, es geht um das Erbe. Der Mann ist dann tot, er kann nix behalten, was er in die Ehe alleine eingebracht hat.

Da erbt eine Ehefrau erst mal per se ein Viertel und dann zusammen mit den anderen Erben zu gleichen Teilen den Rest. Meines Wissens gibt es keine Frist, wie lange man verheiratet sein muss, damit das gilt.
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miedelsbacher
Es passiert das, was sein Testament sagt. Ohne Testament: DAS Haus fällt in das Anfangsvermögen des Mannes. Auch die Belastungen auf das Haus (Kredite). Der Zugewinn, also Tilgungen auf den Kredit, habt Ihr gemeinsam erwirtschaftet, davon könnte Dir die Hälfte zufallen. Sonst erben die beiden Kinder zu gleichen Teilen, Du gehst leer aus. Aber vielleicht ists für Dich auch ein Vorteil, da Dir die Schulden auch nicht "gehören". Aber im Idealfall regelt Ihr alles vernünftig beim Notar. Sonst kommt die Exfrau auch noch auf die Idee, einen Zugewinn einzufordern, wenn er dahingegangen ist...
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Matthew
TUA verwechselt Erbschaft mit Scheidung.
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ingSND
Ich fasse es nicht, was hier von "Zugewinn" gefaselt wird.

Eine Ehefrau ist eine Ehefrau ist eine Ehefrau.
Und eine Ehefrau ist Erbin erster Ordnung, gleich berechtigt mit den leiblichen Kindern, m.E. ab der Unterschrift unter die Papiere beim Standesamt.

Genauso ist übrigens eine Ex-Frau auch eine Ex-Erbin. Ab der Unterschrift unter die Scheidungspapiere ist sie 'raus, aber so was von komplett.

Ein Testament kann da auch nur begrenzt etwas dran ändern. Sollte der Mann seine Kinder testamentarisch als Alleinerben einsetzen, bekommt die Frau immer noch ein Viertel des Erbes als Pflichtteil (solange sie in nicht umgebracht hat ...), bzw. bei anderen Konstellationen als hier generell die Hälfte des gesetzlichen Erbes.
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