Paul Lehmann
Wer erteilt Genehmigungen für Windkraftwerke? Sind da die Landkreise oder die Bundesländer zuständig?
Antworten (5)
Um ein Windkraftwerk zu errichten benötigt man eine Baugenehmigung (zuständig Gemeinde oder Kreis), der auf einem Bebauungsplan und dem Flächennutzungsplan (die beide von der Gemeinde beim Land beantragt werden müssen) begründet ist. Bei der eigentlichen Baugenehmigung wird also nur noch geprüft, ob sie den Vorgaben von Bebauungsplan und Flächennutzungsplan entspricht. Genehmigende Behörde ist daher die Gemeinde, sofern diese kein eigenes Bauamt hat, üblicherweise die Kreisbaubehörde.
weder sind die bundesländer noch die landkreise für solche genehmigungen zuständig. für die erlaubnis zur errichtung von windrädern und anderen regenerativen energiekraftwerken sind die ortsansässigen gemeinden zuständig. die entscheiden im einzelfall.
Meines Wissens hängt das von der Anzahl der geplanten Windkraftwerke ab. Wenn du eine einzige Energieanlage planst, liegt die Zuständigkeit bei der sogenannten unteren Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt. Bei Windparks, also mehr als einer Windenergieanlage, liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Bundesland.
Wenn es um ein privates Windkraftwerk geht, dann ist die Kommune zuständig. In diesem Fall muss man sich an das Bauordnungsamt wenden. Die Genehmigungen für große Windkraftwerke werden meines Wissens vom Land erteilt. Deshalb gibt es gerade so viel Probleme mit dem Bau der großen Windparks. Keiner will sie und jeder schiebt sie einem anderen Bundesland zu.