Antworten (4)
Kommt drauf an. Rohr geplatzt (in der Wand) Vermieter.
Wasserschaden weil Waschmaschine ausgelaufen: Mieter
Wasserschaden weil Waschmaschine ausgelaufen: Mieter
Es hängt davon ab, wer den Schaden verursacht hat. Eine ausgelaufene Waschmaschine ist Mietersache und die Versicherung des Mieters muß in Kraft treten. Auch bei unsachgemäßer Bedienung eines Wasserhahnes oder Anschlusses. Bei Leitungsschäden durch hohes Alter oder unsachgemäßen Einbau muß der Vermieter sich kümmern und die entstandenen Schäden ersetzen bzw. die Kosten ersetzen.
Bei Wasserschäden in einer Mietwohnung kommt es auf den Verursacher an. Wenn der Mieter glaubwürdig nachweisen kann, dass der Vermieter den Schaden verursacht hat, so haftet der Vermieter. Läuft jedoch zum Beispiel die Waschmaschine aus und gehört diese dem Mieter, dann haftet der Mieter für den Schaden.
Der Vermieter hat in der Regel eine Versicherung für Leitungswasserschäden abgeschlossen, die die Versorgungsleitungen betreffen. Wenn es sich um einen Schaden, wie z. B. durch einen abgeplatzten Waschmaschinenschlauch handelt, dann müsste der Mieter eine eigene Versicherung dafür abgeschlossen haben, da es ansonsten sehr teuer für ihn werden kann.