lukatoni
Wer haftet, wenn auf einem nicht gestreuten Weg bei Glatteis etwas Wertvolles zu Bruch geht?
Antworten (4)
Der für die Verkehrssicherheit Verantwortliche - also entweder Eigentümer oder von ihm Beauftragter.
Vorausgesetzt es handelt sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen Weg oder bei der betroffenen Person um einen Berechtigten.
Vorausgesetzt es handelt sich um einen der Öffentlichkeit zugänglichen Weg oder bei der betroffenen Person um einen Berechtigten.
Im Normalfall muss die Haftpflichtversicherung des Weg Eigentümers für den Schaden aufkommen. Wenn es sich um eine öffentliche Straße/ Gehweg handelt, dann ist die jeweilige Stadt dafür verantwortlich. Leider sind die öffentlichen Wege meistens schlechter geräumt, als die privaten!
Wenn es ein privater Gehweg vor einem Haus war, dann ist der Eigentümer seiner Pflicht, zu räumen, nicht nachgekommen. Er bzw. seine Versicherung werden dann haften müssen. Wenn es aber plötzliches Glateis war oder es trotz Streuen glatt war, dann haftet er nicht.
Wenn es sich um einen öffentlichen Weg handelt, der Hausbesitzer oder Anwohner bei dem es vor der Tür passiert ist.
Dieser muss den Weg streuen und von Schnee befreien und ist bei Nichtbeachtung schadensersatzpflichtig.
Dieser muss den Weg streuen und von Schnee befreien und ist bei Nichtbeachtung schadensersatzpflichtig.