Andre Sommer
Wer ist alles bei der Festlegung der Größe vom Baufenster bei der Planung beteiligt? Wie läuft das ab?
Antworten (4)
Zuerst werden die geographischen und sonstigen Begebenheiten des Grundstücks geprüft zb.Dies geschieht zwar von Bundesland zu Bundesland unter eigenen Bedingungen,aber zumeist sollte dies vom in Ihrer zuständigen Gemeinde ansässigen Baubehörde getan werden.Wenn die Gegebenheiten geklärt sind wird gemeinsam von der Gemeinde eine Satzung erstellt,die eine textuelle Satzung enthält und auch ein Planwerk(graphisch).
Das sogenannte Baufenster, also die Grösse, Ort und Stelle, wo das geplante Haus gebaut werden soll, wird von den Bauämtern der Gemeinden und Landkreise ermittelt. Es werden Vermesser, Architekten und Planungsbüros hinzugezogen. Ebenfalls wird geschaut, inwieweit zum Beispiel Verkehrswege in die Planung mit einbezogen werden müssen.
Die Beteiligten bei der Festlegung des Baufensters unterscheiden sich je nach Bundesland oder Gemeinde.In der Regel sollte jedoch das Bauamt der bei Ihnen zuständigen Gemeinde das Baufenster in einer Satzung festhalten,dies geschieht durch einen zuständigen Mitarbeiter,der gemeinsam mit der Gemeinde die Satzung ausarbeitet,welche korrekt ausgeführt-einen textuellen und einen Planwerksteil beinhalten muss.