WernerSteinhart2455
Wer ist zuständig, wenn die Wechselsprechanlagen nicht mehr richtig funktioniert? Mieter oder Vermieter?
Antworten (5)
Wenn die Anlage schon vor deinem Einzug istalliert war und es auch nach deinem evtl Auszug auch bleiben wird, ist es Sache des Vermieters.
Eine Wechselsprechanlage ist Inventar des Hauses und fällt in die Zuständigkeit des Eigentümers bzw. der Hausverwaltung. Der Mieter kann, wenn es ihm auffällt, der Hausverwaltung Mitteilung machen und die muß sich um die Instandsetzung kümmern. Passiert das nicht, kann das ein Mietminderungsgrund darstellen. Diese greift solange, bis die Reparatur erfolgt ist.
Wenn die Wechselsprechanlage nicht mehr funktioniert, so sind Mieter und Vermieter gleichermaßen dafür zuständig. Der Vermieter hat das Recht, den Mieter an Reparaturkosten zu beteiligen und diese auch einzufordern, wenn dies im Mietvertrag geregelt ist und für die Kosten eine Obergrenze vorhanden ist. Für die Kosten einer Reparatur hat dann auch der Mieter aufzukommen, auch wenn er nicht unbedingt selbst Schuld hat.
Es kommt darauf an, wer diese kaputt gemacht hat. Sollte diese schon sein Anfang nicht funktionieren, muss natürlich der Vermieter dafür aufkommen. Sollte der Mieter allerdings der schuldige sein, der einen Defekt an der Anlage gemacht hat, muss er selber für den Schaden aufkommen. Oft sind diese Fakten auch im Mietvertrag enthalten.