Frage stellen
Gast

Wer muss den Frostschaden am Flachdach eines Mehrfamilienhauses bezahlen, die als Terrasse nicht gemeinschaftlich genützt werdenkann, bezahlen? Der Eigentümer der Wohnung zudem das Flachdach gehört, oder alle Wohnungseigents

ümer zusammen.
Frage beantworten Frage Nummer 50678 Frage melden

Antworten

noch keine Antworten vorhanden, seien Sie der erste!