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Gast

Mein geschiedener Mann, hat zusammen mit meinen Daten eine Eigentums Wohnung gekauft

per Zufall habe ich in Unterlagen, die mein Ex, bei seinem Auszug wohl vergessen hat, fest stellen müssen, dass er sich über das BHW eine Eigentum Wohnung gekauft hat. Die Wohnung hat er alleine bezahlt.

Jedoch in allen Unterlagen steht mein Name..

Zu der Zeit waren wir zwar noch nicht geschieden..

Allerdings haben wir im Nach hinein ---hihihi, 6 Wochen vor dem Börsen Crash, einen Ehevertrag abgeschlossen. Finanziell wird mir es nicht helfen.!

Die Frage die sich mir stellt: Kann eine Eigentumswohnung auch mit einer Unterschrift besiegelt werden, wenn zwei Käufer angegeben sind???

Was würde das BHW dazu sagen? Was würde die Anwalts Kammer sagen? Mein Ex ist seines Zeichens Rechtsanwalt, mit nicht unerheblichen Vorstrafen. Lizenz und Führerschein waren irgendwie doch schon einmal für 5 oder mehr Jahre verschwunden!???. Es käme meinem EX sogar entgegen, nicht arbeiten zu dürfen.Als angeblicher Fast Millionär bestreitet er seinen Lebens Unterhalt aus den Zinserträgen, die aus einem Erbe stammen. Da kommt dann noch mütterlicherseits einiges mehr. ..Future! Leider habe ich diese Unterlagen viel zu spät gefunden.
Harmloser Ordner mit der Aufschrift WOHNUNG ORDNER.
Wenn eine Unterschrift erforderlich war, möchte ich gerne wissen, wer da für mich unterschrieben hat?
Möglicherweise ist die ganze Abwicklung über einen Steuerberater in Mülheim gelaufen!???
Frage beantworten Frage Nummer 3000135990 Frage melden

Antworten (7)
Tiny
Anwälte haben keine Skrupel.
Wer unterschrieben hat? Einfach mal ihn fragen. Das ganze braucht sicher irgendwie 'nen Anwalt, da es sicher um viele Einzelheiten und persönlichen Einzelheiten geht
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dschinn
Wenn soviel Kohle zur Verfügung steht, dass wer mal eben eine Wohnung kaufen kann ohne dass es groß auffällt....

... dann hält sich mein Mitleid in Grenzen.
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Sandra20
Ohne Anwalt würde ich in diesem Fall nichts unternehmen. Es geht um viel Geld und die Sache ist etwas undurchschaubar. Deswegen ist dieser Fall was für eine Anwaltskanzlei und nicht für einen Forum ;)
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Fiete11
Eine völlig unglaubwürdige Geschichte, die nach einer rachsüchtigen Ex klingt.

So ein Vertrag muss notariell beglaubigt werden. Kein Notar würde für so einen angeblichen Ablauf seine Zulassung und damit eine große Einnahmequelle riskieren.

Zudem hat ein Rechtsanwalt keine "Lizenz". Das sollte man als angebliche Ex eines Rechtsanwalts wissen. Auch die gruseligen Deutschfehler machen stutzig.
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Clappi
Zur ersten Frage: Ja, es gibt Möglichkeiten (z.B. durch passende Vollmachten), dass es nur durch eine (Käufer-)Unterschrift unter einem Kaufvertrag zwei Käufer gibt.
Weiter wird der Vertrag durch eine Unterschrift eines Notars "besiegelt", falls es sich um eine Wohnung in Deutschland handelt.

Besorgen Sie sich einfach einen Grundbuchauszug, falls sich die Wohnung in Deutschland befindet. Ein Interesse können Sie durch die Kaufunterlagen ja nachweisen.
Den Inhalt des Auszugs müssten Sie dann mit dem Inhalt des Ehevertrages und Scheidungsurteils abklopfen.
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Fiete11
Eine Vollmacht für einen Immobilienkaufvertrag muss notariell beglaubigt werden. Die Beglaubigung ist nur in Anwesenheit des Vollmachtgebers möglich.

Es ist also nicht möglich, ohne Kenntnis des Vorhabens angeblich plötzlich Miteigentümer einer Immobilie zu sein.
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dschinn
Abgesehen davon.... wenn ich plötzlich feststellen würde, dass ich da Miteigentümer (?) von iwelchen Immobilien bin, würde ich mir die da meins abgreifen und Besitz von ergreifen.
Ist doch nett wenn der Ex das vom Schwarzgeld bezahlt hat.
Ein nachträgliches Abschiedsgeschenk sozusagen.
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