MuckiBude
Wer muss die Kosten für eine Ausbesserungsarbeit am Türrahmen der Wohnungseingangstür zahlen? Mieter oder Vermieter?
Antworten (4)
Vor einer Neuvermietung muss der Vermieter zusammen mit den ehemaliegen Vermietern die Räume nach und nach durchgehen und sich eventuelle Schäden notieren. Schäden die durch den Mieter entstanden sind, müssen auch von ihm bezahlt werden. Bei einigen Schäden muss dies durch einen Fachmann ausgebessert werden. Dafür darf der Vermieter auch die Rechnung einsehen.
Man sollte unterscheiden, ob es sich bei dem Schaden um einen innenliegenden oder außenliegenden handelt. Innenliegende Schäden sind grundsätzlich von dem Mieter zu beheben. Bei außenliegenden Schäden an Tür und Türrahmen ist zu entscheiden, ob der Schaden von dem Mieter verursacht worden ist oder ob andere Faktoren dazu geführt haben.