Johann Pfeiffer
Wer trägt im Falle eines finanziellen Notstands die Kosten für Beerdigung und Grabpflege? Wohin kann ich mich wenden?
Antworten (6)
Es gibt Sozial- und Ordnungsamtbestattungen. Du kannst hier etwas darüber nachlesen. Ob dies eine würdevolle Sache ist, musst du mit dir selbst ausmachen.
Das Sozialamt. § 74 SGB XII: "Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen".
Eine Pauschale ist hier nicht zulässig, falls das Sozialamt auf diese Idee kommt.
Gruß
Eine Pauschale ist hier nicht zulässig, falls das Sozialamt auf diese Idee kommt.
Gruß
Wenn du unter finanziellem Notstand die Inanspruchnahme von Sozialhilfe verstehst, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Bei Bedürftigkeit sorgt dem entsprechend also der Staat dafür, dass alles menschenverträglich abläuft. Eventuell solltet ihr bei den Behörden vorsprechen.
Eines der Grundrechte bzw. Ansprüche eines jeden Menschen ist es, nach seinem Tod bestattet zu werden. Wenn die Angehörigen nicht dafür aufkommen können, dann tritt der Staat in Kraft. Allerdings werden diese Fälle genauestens grprüft und eine Rückzahlung ist auch üblich. Du solltest dich bei der Stadtverwaltung erkundigen.
Bekam dein Onkel Sozialleistungen? In diesem Fall übernimmt die zahlende Kasse die Kosten, es ist jedoch ein festgesetzter Betrag, der u. U. nicht einmal für das Nötigste reicht - man muss also zuzahlen. Ihr werdet euch an einem Bestatter wenden und mit ihm eine Ratenzahlung vereinbaren müssen, so habe ich es im Bekanntenkreis erlebt. Evt. kann aus dem Erbe etwas bezahlt werden?