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Scheidungskosten werden von der Rechtsschutzversicherung normalerweise getragen. Die Kosten ergeben sich übrigens aus dem Streitwert. Sind manchmal nicht unbedingt so hoch. Man sollte immer versuchen, wenn man sich scheiden lässt, möglichst planvoll auseinanderzugehen. Das spart Geld.
Die Rechtsschutzversicherung greift da wohl eher nicht. Bei der Scheidungsquote in Deutschland wäre das Risiko viel zu hoch :-). Es besteht aber die Möglichkeit, Prozesskostenbeihilfe zu beantragen. Diese ist allerdings abhängig vom Einkommen. Ein Anwalt kann dir die genauen Voraussetzungen sagen.
Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben, das bedeutet, dass sich die Partner die Gerichtskosten der Scheidung teilen und jeder die Kosten für seinen Anwalt selbst übernimmt. Eine Rechtsschutzversicherung greift in der Regel nicht, da nur wenige Versicherungen diesen Fall im Programm haben, und das auch erst seit kurzem. Oftmals wird aber das erste Beratungsgespräch gezahlt.