wokk
Wer übernimmt Rücksendekosten?
Ein Händler kann eine defekte Ware nicht austauschen, weil er keine fehlerfreie Ware hat. Er hat mir deswegen angeboten, die Ware zurückzunehmen.
Allerdings sollte ich die Kosten der Rücksendung übernehmen.
Darf er verlangen, dass ich diese Kosten übernehme?
Allerdings sollte ich die Kosten der Rücksendung übernehmen.
Darf er verlangen, dass ich diese Kosten übernehme?
Antworten (4)
Haha, ich grübel auch immer noch über die Sache.
Ich frage mich ob es da kein Bild gab, sondern nur ein Symbolfoto?
Ich frage mich ob es da kein Bild gab, sondern nur ein Symbolfoto?
In D ist diese Frage völlig eindeutig geregelt. Die Antwort ist "Nein".
Bei einem Mangel trägt der Verkäufer alle Kosten.
Wenn der Händler sich darauf beruft, in seinen AGB darauf hingewiesen zu haben, dass der Kunde die Kosten trägt, dann gilt das nur für das gesetzliche Widerrufsrecht und nicht für Gewährleistung.
Bei einem Mangel trägt der Verkäufer alle Kosten.
Wenn der Händler sich darauf beruft, in seinen AGB darauf hingewiesen zu haben, dass der Kunde die Kosten trägt, dann gilt das nur für das gesetzliche Widerrufsrecht und nicht für Gewährleistung.