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ilona6

Wer zahlt beim Grundstückskauf die Vermessungskosten

Käufer oder Verkäufer?
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Antworten (8)
vonjwd
Verhandlungssache
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micle
Genau, vonjwd, der, der schlechter verhandelt hat.
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Sockenpuppe
Nä! Ich glaub das ist irgendwo fest geschrieben in der Gebührenverordnung oder so...
Wahrscheinlich trifft es den Verkäufer (der die Kosten dann natürlich umlegt)!
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vonjwd
Nein, Sockenpuppe, glaubs mir doch einfach mal. Das kann genauso verhandelt werden wie alles andere auch (wer bezahlt den Notar, wer bezahlt die Gerichtskosten, wer bezahlt den Makler, wer bezahlt ...).
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Sockenpuppe
Mag sein! Ich hab jetzt keinen Bock das zu googeln!
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vonjwd
ing 793, kann man so nicht sagen. Ich hatte mal mit anderen zusammen ein Baugrundstück gekauft, das dann geteilt werden musste. In einem anderen Fall war es so, dass das Grundstück vor ewigen Zeiten "so ungefähr" vermessen wurde und anlässlich der Verkaufs nochmal neu und richtig.
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BierPreis
Vermessungskosten sind in der Regel in den Erschließungskosten enthalten.
Das Trift bei Neubaugebieten zu (Erstabmarkung).

Sollten die Grenzpunkte erneut Markiert werden, weil diese mit der Zeit abhanden gekommen sind, trägt derjenige die Kosten, der zum Zeitpunkt der Vermessung Eigentümer laut Grundbuch ist.

Es ist bei einem Grundstückskauf nicht notwendig die Grenzen erneut Abzumarken.

Man kann sich die Grenzen auch Kostengünstiger von einem Vermessungsbüro "Anzeigen" lassen, von der Genauigkeit nicht viel anders, aber bei Streit mit dem Nachbar (wegen Grenzüberbauung o.ä.) auf Rechtlicher ebene nichts wert.

Hoffe die Frage damit beantwortet zu Haben ;)
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so_isses_halt
Hab schon einiges gekauft.
Wiesen und Baugrundstücke.
Wenn man ein Grundstück kauft, dann kauft man das auf dem Papier.
Hab mal Wiese vermessen lassen, hab das allein bezahlt.
Es ist wie immer im Leben: Wer bestellt, der zahlt die Zeche!!

Dann hab ich ein Haus gebaut (ein anderes Grundstück), da muss man die Grenzpunkte zeigen können wenn das Schnurgerüst aufgestellt wird, ansonsten kommt kein Beton ins Fundament, da gibt's eine Bauaufsicht vor Ort, meist das Landratsamt.
Also wer was braucht der zahlt, nicht der Verkäufer, der braucht den Grenzstein nicht.

Aber ein Trick könnte vllt. weiterhelfen.
Das hilft aber nur wenn der Nachbar verrückt spielt und den nächsten Schritt macht, weil ein Grenzstein entsteht da auch nicht automatisch.
Haut einfach einen Pflock in den Boden, weit genug drüben im "Feindesland" und sagt auf einem alten Zettel steht das Maß so drin.
Dann meldet der vllt. eine Vermessung an und er zahlt alles.

Viele Grüße
So isses halt
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