KöhlerKoh290
Wer trägt beim Grundstückskauf die Vermessungskosten? Wie kann man diese Kosten gering halten?
Antworten (6)
Normalerweise liegt die Grundstücksgröße beim Katasteramt vor. Daher müsste das Grundstück beim Kauf nicht neu vermessen werden. Sollten Gründe vorliegen, die das erfordern, hättest du das vielleicht in deine Frage mit einbauen können. Dann kommt es nämlich darauf an, wie die Juristen gerne zu sagen pflegen.
@ TKKG
Vermutlich reicht nicht. Der Fragesteller schrieb von Kauf, nichts vom Teilen. Wenn der Verkäufer sein Grundstück teilen will, ist es dessen Aufgabe, die Grundstücksgröße nachzuweisen. Das meinte ich ja mit „Es kommt darauf an.“
Vermutlich reicht nicht. Der Fragesteller schrieb von Kauf, nichts vom Teilen. Wenn der Verkäufer sein Grundstück teilen will, ist es dessen Aufgabe, die Grundstücksgröße nachzuweisen. Das meinte ich ja mit „Es kommt darauf an.“
Wenn Du ein Grundstück kaufst, wo das noch nicht erfolgt ist, musst Du in der Regel die Kosten für die Vermessung tragen. Schließlich muss das Land vermessen sein, damit es korrekt im Katasteramt registriert werden kann und dann auch der Grundbucheintrag hieb- und stichfest ist.