Mirko Günther
Werden bei Nichtantritt einer Reise wegen Terrorwarnungen auch die Flughafengebühren erstattet? Was muss ich dafür tun?
Antworten (4)
Was viele nicht wissen, ist, dass man bei Flugausfällen oder Nichtantritt eines Fluges in jedem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Rückerstattung der Flughafengebühr und Steuern hat. Aufgrund dieser Unwissenheit ihrer Kunden zahlen aber die meisten Fluggesellschaften nicht automatisch diese Beträge zurück, sondern müssen oftmals erst schriftlich dazu ermahnt werden.
Du bekommst die Kostenim Falle einer Terrorwarnung auf jeden Fall erstattet. Entweder wendet man sich (bei Pauschalreisen) an seinen Urlaubsanbieter, oder man setzt sich direkt mit der Fluggeseelschaft (bei Linienflügen) in Verbindung. Normalerweise bekommst du es aber automatisch!
Meiner Meinung nach, gibt es dafür bei den Fluggesellschaften oder an der Information im Flughafen spezielle Formulare, die ausgefüllt werden müssen. Mit denen kannst Du die Rückerstattung der Gebühren einfordern. Auf jeden Fall würde ich mich an den betreffenden Flughafen wenden und mal nachfragen.