Schwan
Weshalb nicht baumeln lassen?
Im US Staat Arkansas sind 7 Menschen rechtswirksam zum Tode verurteilt worden, wie ich gelesen habe.
Nun sollen die Hinrichtungen verzögert werden, weil es zu Unstimmigkeiten zwischen den Herstellern und Verwendern eines Giftmittels, das bei Injektion den Tod des Injizierten herbeiführt, gekommen ist.
Könnte man nicht einen Galgen bauen, der stark genug ist, dass man alle 7 Verbrecher nebeneinander am Halse aufhängen kann bis deren Tod eintritt, und die Verbrecher dann dort auch baumeln lassen?
Nun sollen die Hinrichtungen verzögert werden, weil es zu Unstimmigkeiten zwischen den Herstellern und Verwendern eines Giftmittels, das bei Injektion den Tod des Injizierten herbeiführt, gekommen ist.
Könnte man nicht einen Galgen bauen, der stark genug ist, dass man alle 7 Verbrecher nebeneinander am Halse aufhängen kann bis deren Tod eintritt, und die Verbrecher dann dort auch baumeln lassen?
Antworten (28)
Informier dich mal in Saudi Arabien oder im Irak. Die schaffen noch mehr als sieben auf einen Streich.
Galgen ginge, aber die Seilhersteller weigern sich, die Seile zu liefern. Erschießen ginge auch, aber die Munitionshersteller weigern sich, die Munition zu liefern.
(Blöde Antwort auf eine blöde Frage, passt also.)
(Blöde Antwort auf eine blöde Frage, passt also.)
Aber in Arkansas haben die doch noch den elektrischen Stuhl. Zwar seit 2008 nicht mehr in Betrieb aber ein geschulter Elektriker kann den doch wieder frisch machen. Und an Strom wirds da ja wohl nicht fehlen.
Zur eigentlichen Frage:
Weil jegliche zivilisierte Nation die Todesstrafe abgeschafft hat.
Punkt.
Mehr ist dazu nicht zu sagen/schreiben.
Weil jegliche zivilisierte Nation die Todesstrafe abgeschafft hat.
Punkt.
Mehr ist dazu nicht zu sagen/schreiben.
@ Schwan
Ja, das ginge ebenfalls. Das wissen die Amis auch, dazu brauchen sie weder Ratschläge aus Hamburg noch aus Australien. Aber selbst dem letzten Klotzkopf sollte klar sein, dass es in diesen Staaten gesetzliche Regelungen gibt, die die Art der der Vollstreckung der Todesstrafe vorschreiben.
@ moonlady, @ Coredlier
Jede Zivilisation hatte drei Entwicklungsstufen, Barbarei, Kultur, Dekadenz. Die Amerikaner sind die einzige Ausnahme, die sind direkt von der Barbarei in die Dekadenz übergegangen.
Ja, das ginge ebenfalls. Das wissen die Amis auch, dazu brauchen sie weder Ratschläge aus Hamburg noch aus Australien. Aber selbst dem letzten Klotzkopf sollte klar sein, dass es in diesen Staaten gesetzliche Regelungen gibt, die die Art der der Vollstreckung der Todesstrafe vorschreiben.
@ moonlady, @ Coredlier
Jede Zivilisation hatte drei Entwicklungsstufen, Barbarei, Kultur, Dekadenz. Die Amerikaner sind die einzige Ausnahme, die sind direkt von der Barbarei in die Dekadenz übergegangen.
Ja eine Demokratie wo ich jeden der meinen frisch gemähten Vorgarten betritt ohne zu fragen über den Haufen schießen kann.
Opal, diese Möglichkeit gibt es nicht nur in den USA. Sondern auch in unserem direkten Umfeld. So weit muss man gar nicht reisen. Auch in Ungarn ist der Schusswaffengebrauch mit legalen Waffen gegen ungebetene Gäste erlaubt. Dieses Gesetz gibt es übrigens erst seit kurzer Zeit (wieder).
Das weiß jeder. Wer sich unerlaubt auf fremdem Eigentum bewegt, riskiert sein Leben. Ursache sind reisende Diebesbanden, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien.
Das weiß jeder. Wer sich unerlaubt auf fremdem Eigentum bewegt, riskiert sein Leben. Ursache sind reisende Diebesbanden, vorwiegend aus Rumänien und Bulgarien.
um noch mal auf die Ursprungsfrage zurückzukommen: der Staat Arkansas hatt ganz genaue Regeln für eine Hinrichtung in Gesetzesform gegossen. Wer sich dieses gruselige Dokument mal durchlesen möchte, darf gerne hier klicken: http://law.justia.com/codes/arkansas/2015/title-5/subtitle-1/chapter-4/subchapter-6/section-5-4-617/
Dort ist die Giftspritze als vorerst einzige Form der Hinrichtung festgelegt. Nur für den Fall, dass diese Exkeutionsmethode von einem Gericht als illegal eingestuft wird, ist als Alternativmöglichkeit die Hinrichtung mittels "Electrocution" (also durch Elektrizität) vorgesehen. Der Galgen ist also in Arkansas kein zugelassenes Hilfsmittel für eine Hinrichtung mehr.
Genauer gesagt ist Hängen nur in den Bundesstaaten Washington und New Hampshire noch eine Option.
Mit ursächlich dafür dürfte die Tatsache sein, dass bei einer Hinrichtung am Galgen eine Menge Dinge schiefgehen können. Es sind Fälle bekannt, in denen der Verurteilte bis zu 20 Minuten oder noch länger gebaumelt hat, bis er erstickt war, weil der Knoten nicht wie vorgesehen das Genick brach; in anderen Fällen war die Länge des Seils und damit die Fallhöhe falsch berechnet, sodass dem Delinquenten der Kopf regelrecht abgerissen wurde (angeblich soll das auch bei Saddam Hussein oder einem seiner Mitangeklagten passiert sein).
All das widerspricht dem Anspruch, den die US-Gesellschaft an die Todesstrafe hat: sie darf dem Delinquenten kein unnötiges Leid zufügen.
Eine Bewertung erspare ich mir an dieser Stelle. Was ich von der Todesstrafe halte, habe ich schon hier mehrfach gesagt.
Dort ist die Giftspritze als vorerst einzige Form der Hinrichtung festgelegt. Nur für den Fall, dass diese Exkeutionsmethode von einem Gericht als illegal eingestuft wird, ist als Alternativmöglichkeit die Hinrichtung mittels "Electrocution" (also durch Elektrizität) vorgesehen. Der Galgen ist also in Arkansas kein zugelassenes Hilfsmittel für eine Hinrichtung mehr.
Genauer gesagt ist Hängen nur in den Bundesstaaten Washington und New Hampshire noch eine Option.
Mit ursächlich dafür dürfte die Tatsache sein, dass bei einer Hinrichtung am Galgen eine Menge Dinge schiefgehen können. Es sind Fälle bekannt, in denen der Verurteilte bis zu 20 Minuten oder noch länger gebaumelt hat, bis er erstickt war, weil der Knoten nicht wie vorgesehen das Genick brach; in anderen Fällen war die Länge des Seils und damit die Fallhöhe falsch berechnet, sodass dem Delinquenten der Kopf regelrecht abgerissen wurde (angeblich soll das auch bei Saddam Hussein oder einem seiner Mitangeklagten passiert sein).
All das widerspricht dem Anspruch, den die US-Gesellschaft an die Todesstrafe hat: sie darf dem Delinquenten kein unnötiges Leid zufügen.
Eine Bewertung erspare ich mir an dieser Stelle. Was ich von der Todesstrafe halte, habe ich schon hier mehrfach gesagt.
@Dorfdepp,
selbst dir Klotzkopf sollte es möglich sein, jemanden zu finden, der dir den Unterschied zwischen einem Ratschlag und einer Frage erklären kann.
Dann sollte dir klar sein, dass ich niemandem einen Ratschlag erteilen wollte, sondern lediglich eine Frage gestellt hatte.
Deine Antwort war also wieder einmal wertlos.
selbst dir Klotzkopf sollte es möglich sein, jemanden zu finden, der dir den Unterschied zwischen einem Ratschlag und einer Frage erklären kann.
Dann sollte dir klar sein, dass ich niemandem einen Ratschlag erteilen wollte, sondern lediglich eine Frage gestellt hatte.
Deine Antwort war also wieder einmal wertlos.
@hphersel,
ich bedanke mich für deinen Beitrag, der einzige hier, der meine Frage beantwortete.
In der Zwischenzeit habe ich noch etwas gefunden, das deinen Beitrag für Interessierte eventuell etwas erweitern könnte.
Todesstrafe in Arkansas
ich bedanke mich für deinen Beitrag, der einzige hier, der meine Frage beantwortete.
In der Zwischenzeit habe ich noch etwas gefunden, das deinen Beitrag für Interessierte eventuell etwas erweitern könnte.
Todesstrafe in Arkansas
@ Schwan
Darauf, dass die Hinrichtungsart gesetzlich vorgeschrieben ist, hatte ich schon gestern um 18:07 hingewiesen. Ich habe nur auf den Fleißpunkt verzichtet, die entsprechende Bestimmung für dich zu suchen. Anscheinend hast du nur bis "Klotzkopf" gelesen.
Aber wenn mir der Experte für wertlose Antworten bestätigt, eine wertlose Antwort gegeben zu haben, muss es wohl stimmen.
Darauf, dass die Hinrichtungsart gesetzlich vorgeschrieben ist, hatte ich schon gestern um 18:07 hingewiesen. Ich habe nur auf den Fleißpunkt verzichtet, die entsprechende Bestimmung für dich zu suchen. Anscheinend hast du nur bis "Klotzkopf" gelesen.
Aber wenn mir der Experte für wertlose Antworten bestätigt, eine wertlose Antwort gegeben zu haben, muss es wohl stimmen.
Es würde mich mal interessieren, was alle, die hier sich unglaublich stark gemacht haben, empfinden würden, wenn sie selbst in einer ähnlichen Situation wären.
Das wäre z.B. Lynchen in Hintertupfistan, Ausbremsen mit Todesfolge auf deutscher Autobahn, Erschießen in deutscher Stadt wegen Verwechselung - oder Ehrverletzung,
Feuertod, weil jemand mit dem Leben nicht zurecht kommt,
1000 Peitschenhiebe wg. scheißdrauf, usw. usw.
Nichts gegen Gerechtigkeitsgefühl, aber die Hetzer in diesem Tread sollte es selber erwischen.
Das wäre z.B. Lynchen in Hintertupfistan, Ausbremsen mit Todesfolge auf deutscher Autobahn, Erschießen in deutscher Stadt wegen Verwechselung - oder Ehrverletzung,
Feuertod, weil jemand mit dem Leben nicht zurecht kommt,
1000 Peitschenhiebe wg. scheißdrauf, usw. usw.
Nichts gegen Gerechtigkeitsgefühl, aber die Hetzer in diesem Tread sollte es selber erwischen.
@Rentier_BV,
1.) Es würde mich mal interessieren, wen du denn als »alle, die sich hier so stark gemacht haben« bezeichnest.
2.) Wofür haben diese »alle« sich so stark gemacht?
3.) Was hat
»Lynchen in Hintertupfistan, Ausbremsen mit Todesfolge auf deutscher Autobahn, Erschießen in deutscher Stadt wegen Verwechselung - oder Ehrverletzung«
mit meiner Frage zu tun, ob man in Arkansas verurteilte Verbrecher nicht am Halse aufhängen könnte, anstatt sie mit einer Giftspritze zu töten?
Diese Frage wurde bereits beantwortet.
4.) Was haben Feuertod und/oder 1000 Peitschenhiebe mit meiner Frage zu tun?
5.) Wer sind die Hetzer gegen dein Gerechtigkeitsgefühl, denen du wünschst, dass es sie selbst erwischen sollte?
6.) Was sollte diese von dir genannten Hetzer erwischen?
1.) Es würde mich mal interessieren, wen du denn als »alle, die sich hier so stark gemacht haben« bezeichnest.
2.) Wofür haben diese »alle« sich so stark gemacht?
3.) Was hat
»Lynchen in Hintertupfistan, Ausbremsen mit Todesfolge auf deutscher Autobahn, Erschießen in deutscher Stadt wegen Verwechselung - oder Ehrverletzung«
mit meiner Frage zu tun, ob man in Arkansas verurteilte Verbrecher nicht am Halse aufhängen könnte, anstatt sie mit einer Giftspritze zu töten?
Diese Frage wurde bereits beantwortet.
4.) Was haben Feuertod und/oder 1000 Peitschenhiebe mit meiner Frage zu tun?
5.) Wer sind die Hetzer gegen dein Gerechtigkeitsgefühl, denen du wünschst, dass es sie selbst erwischen sollte?
6.) Was sollte diese von dir genannten Hetzer erwischen?
Deine Begeisterung vermag ich nicht zu teilen. Vor allem dann nicht, wenn ich lese, dass der Mann gar keinen fairen Prozess hatte, weil sein Pflichtverteidiger zeitweise betrunken war.
Wenn nich dann noch bedenke, dass Fachleute davon ausgehen, dass alleine hier in Deutschland etwa 25 % der Urteile Fehlurteile sind, dass also etwa ein Viertel aller Gefängnisinsassen in Deutschland zu Unrecht dort sitzen , überkommt mich das Grausen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Zahl in anderen Staaten - gerade in den USA - geringer ist. Wie oft wurden dort schon Leute aus der Death Row geholt, weil sich kurz vor der Hinrichtung herausstellte, dass die Leute unschuldig waren? Alleine das rechtfertigt in meinen Augen die Abschaffung der Todesstrafe.
Wenn nich dann noch bedenke, dass Fachleute davon ausgehen, dass alleine hier in Deutschland etwa 25 % der Urteile Fehlurteile sind, dass also etwa ein Viertel aller Gefängnisinsassen in Deutschland zu Unrecht dort sitzen , überkommt mich das Grausen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Zahl in anderen Staaten - gerade in den USA - geringer ist. Wie oft wurden dort schon Leute aus der Death Row geholt, weil sich kurz vor der Hinrichtung herausstellte, dass die Leute unschuldig waren? Alleine das rechtfertigt in meinen Augen die Abschaffung der Todesstrafe.
Zu deinen 25% Fehlurteilen in Deutschland:
Einige wenige gehen von der Zahl aus, aber die bedeutet nicht, dass ein Viertel aller Inhaftierten unschuldig im Knast sitzen. Von den 25% Fehlurteilen gilt:
"Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht."
Also geht es bei den Fehlurteilen hauptsächlich um Schuldige, die freigesprochen werden.
Ob ich jetzt aber, die Befolgung des Grundsatzes "In Dubio pro Reo" für ein Fehlurteil halte ... ne eher nicht.
Einige wenige gehen von der Zahl aus, aber die bedeutet nicht, dass ein Viertel aller Inhaftierten unschuldig im Knast sitzen. Von den 25% Fehlurteilen gilt:
"Den Löwenanteil vermutet er bei jenen Fällen, bei denen es wenige oder gar keine Beweise für die angezeigte Tat gibt und »Aussage gegen Aussage« steht."
Also geht es bei den Fehlurteilen hauptsächlich um Schuldige, die freigesprochen werden.
Ob ich jetzt aber, die Befolgung des Grundsatzes "In Dubio pro Reo" für ein Fehlurteil halte ... ne eher nicht.
hphersel,
du und ich haben andere Ansichten bezüglich der Todesstrafe. Ich befürworte sie, du lehnst sie ab.
Wollten wir uns darüber streiten, begäben wir uns auf das Niveau von Dorfdepp, der eine andere Meinung als seine eigene nicht gelten lässt.
Ich akzeptiere deine Meinung, und nehme an, dass du meine Meinung ebenfalls akzeptierst.
Wir werden hier auch nicht das Für und Wider diskutieren, das so oft durchgekaut wurde, dass es schon keiner Kuh mehr schmecken könnte.
Und was das Urteil angeht: Wenn Bayern gegen Barcelona verliert, ist der Schiedsrichter dran schuld.
du und ich haben andere Ansichten bezüglich der Todesstrafe. Ich befürworte sie, du lehnst sie ab.
Wollten wir uns darüber streiten, begäben wir uns auf das Niveau von Dorfdepp, der eine andere Meinung als seine eigene nicht gelten lässt.
Ich akzeptiere deine Meinung, und nehme an, dass du meine Meinung ebenfalls akzeptierst.
Wir werden hier auch nicht das Für und Wider diskutieren, das so oft durchgekaut wurde, dass es schon keiner Kuh mehr schmecken könnte.
Und was das Urteil angeht: Wenn Bayern gegen Barcelona verliert, ist der Schiedsrichter dran schuld.
Skorti:
mal eine Literaturempfehlung: Thomas Darnstädt, "Der Richter und sein Opfer".beispielsweise https://www.amazon.de/Richter-sein-Opfer-Wenn-Justiz/dp/3492055583
mal eine Literaturempfehlung: Thomas Darnstädt, "Der Richter und sein Opfer".beispielsweise https://www.amazon.de/Richter-sein-Opfer-Wenn-Justiz/dp/3492055583
In vielen Artikeln zu diesem Thomas Darnstädt und seinem Buch wird als Referenz Ralf Eschelbach, Richter am Bundesgerichtshof , genannt.
Mit seinem Satz 25% Fehlurteile, davon der Löwenanteil Freisprüche wegen nicht erwiesener Schuld.
Darnstädt mag sich auf die spektakulären Einzelfälle stürzen, aber die Masse sind Fehlurteile zugunsten des Täters.
Mit seinem Satz 25% Fehlurteile, davon der Löwenanteil Freisprüche wegen nicht erwiesener Schuld.
Darnstädt mag sich auf die spektakulären Einzelfälle stürzen, aber die Masse sind Fehlurteile zugunsten des Täters.
Schwan,
man mag ja für die Todesstrafe sein, aber die Verachtung menschlichen Lebens, die aus der Formulierung "baumeln lassen" spricht....spricht nicht gerade für dich.
man mag ja für die Todesstrafe sein, aber die Verachtung menschlichen Lebens, die aus der Formulierung "baumeln lassen" spricht....spricht nicht gerade für dich.
Ja, liebe moonlady,
da hast du sehr genau aufgepasst.
Ich verachte Verbrecher, egal, ob sie zum Tode oder zur Gefängnisstrafe verurteilt wurden.
Du magst Mörder ja eventuell lieben. Gut. So haben wir eben alle unsere kleinen Macken.
da hast du sehr genau aufgepasst.
Ich verachte Verbrecher, egal, ob sie zum Tode oder zur Gefängnisstrafe verurteilt wurden.
Du magst Mörder ja eventuell lieben. Gut. So haben wir eben alle unsere kleinen Macken.
Schwan, der punkt ist nicht der, ob Straftäter verachtenswert sind oder nicht. Der Punkt ist der, dass ZU VIELE Menschen für Straftäter gehalten werden, obwohl sie es nicht sind.
Skorti, liefere mir doch bitte mal eine Quelle für Deine Behauptung, Eschelbachs Aussage bezöge sich zum gößten Teil auf Fehlurteile zugunsten des Angeklagten. Ich vermag eine solche Quelle nicht zu finden, im Gegenteil.
Deutsche Zivilgerichte kommen nach einem Schuldspruch im Strafverfahren im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil als das zuvor damit befasste Strafgericht.
In den USA haben Forscher festgestellt, dass etwa 4 % der zum Tode verurteilten Menschen unschuldig sind bzw waren; ihre Unschuld stellte sich teilweise erst nach der Hinrichtung heraus. Alleine das reicht mir, um die Todesstrafe abzulehnen.
Deutsche Zivilgerichte kommen nach einem Schuldspruch im Strafverfahren im sich anschließenden Schadensersatzprozess in 30 bis 40 Prozent der Fälle zu einem anderen Urteil als das zuvor damit befasste Strafgericht.
In den USA haben Forscher festgestellt, dass etwa 4 % der zum Tode verurteilten Menschen unschuldig sind bzw waren; ihre Unschuld stellte sich teilweise erst nach der Hinrichtung heraus. Alleine das reicht mir, um die Todesstrafe abzulehnen.