moon_ice
Wie beantrage ich den Unterhalt für Alleinerziehende? Wecle Unterlagen muss ich vorlegen?
Der Vater meines Kindes hat sich von mir getrennt und jetzt brauche ich dringend das Geld von ihm. Kann mir jemand Tipps geben bitte?
Antworten (9)
Anlaufstelle Jugendamt: die Unterhaltsvorschußkasse zahlt einen Vorschuß auf den Kindesunterhalt und das Jugendamt hilft beim Durchsetzen von Ansprüchen gegen den Kindesvater.
Gehe mit der Urkunde,die den Vater zur Zahlung verpflichtet zum Jugendamt. Vorher musst du aber wissen ob er finanziell in der Lage ist den Unterhalt zu zahlen. Du kannst über das Jugendamt dies prüfen lassen und das immer alle 2 Jahre. Er ist verpflichtet sein EK zu offenbaren, dann wird er vom Amt einen Vorschlag zur Höhe der Zahlung erhalten. Andernfalls Beistandschaft beim Amt beantragen.Das Amt hat dann die Vollmacht zu klagen.
Vorschuss vom Jugendamt bekommst Du,wenn der Vater nicht in der Lage ist zu zahlen,weil sein EK den Selbstbehalt nicht übersteigt.Den Vorschuss gibt es insgesamt 72 Monate und/oder bis zum 12 Lebensjahr des Kindes.
Ach ja und der Vorschuss fällt i.d.R. geringer aus als es in der jeweiligen Tabelle (z.B. der Düsseldorfer Tabelle) festgelegt ist. Das Jugendamt holt sich den Vorschuss beim Vater wieder zurück,da es ja nur vorläufig für ihn die Zahlung übernimmt im Sinne des Kindes. Notfalls mit einem Titel über 30 Jahre...auch Pfändungen des jeweiligen Amtes sind nicht ausgeschlossen. An erster Stelle geht es hier um das Wohl und die Pflicht der Eltern. Sollte das Kind bei dem Vater leben,dann geht es natürlich auch umgekehrt. ;)
Brauchst du das Geld für Dich, also wart ihr verheiratet oder das von dem Kind, also Kindesunterhalt, oder beides? Wenn das Kind unter 12 Jahre ist kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Vater nicht zahlt! Da holt sich dann das Amt das Geld zurück, ansonsten würde ich für alles andere einen Anwalt zu Rate ziehen. Der kann dir noch professionelle Tipps geben :)
und der erstrittene unterhalt für die ersten 6 monate geht dann schon mal für das anwalt-honorar drauf. sehr effektiv.
Den Unterhalt bekommst du vom Vater direkt und der berechnet sich nach dessen gehalt, wobei es einen Mindestsatz gibt. Wenn er nicht zahlen kann, dann lkannst du auch beim Jugendamt die vorrübergehende Übernahme des Unterhaltes beantragen, die Mitarbeiter dort werden dir dabei behilflich sein. Es gibt dafür Vordrucke im Internet.