Antworten (6)
Daß eine WG als Antragsteller auftreten kann, glaube ich nicht.
Glauben bedeutet aber nicht wissen, daher würde ich beim zuständigen "Sozialamt" nachfragen.
Glauben bedeutet aber nicht wissen, daher würde ich beim zuständigen "Sozialamt" nachfragen.
jeder hat hoffentlich seinen eigenen Vertrag (vom Hauptmieter, gibt spezielle WG-Mietverträge zum Herunterladen im Netz), mit dem er zu seinem zuständigen Sozialarbeiter geht und für sich Mietzuschuss beantragt.
Wie der Hauptmieter beantragen kann weiß ich nicht genau, ich vermute aber, dass in seinem Fall die Mietzahlungen der Mitmieter als Einkommen zugerechnet werden.
Wie der Hauptmieter beantragen kann weiß ich nicht genau, ich vermute aber, dass in seinem Fall die Mietzahlungen der Mitmieter als Einkommen zugerechnet werden.
Ach ja, Zusatz: den Hauptmietvertrag direkt in Kopie mitnehmen, damit überprüft werden kann, ob alles mit rechten Dingen zugeht - so war es zumindest bei meinem Mitbewohner.
Beim BAFÖG-Amt geht das, es kommt aber auch das Sozialamt in Frage, dass kommt ganz auf dich an, in welcher Lebensituation Du bist, ob Du etwa studierst. Du solltest dich jedenfalls, bevor Du beantragen willst, noch beantragen lassen. Das geht auch auf der zuständigen Stelle.
Als WG gar nicht, sondern als Bewohner einer WG, und dann auch jeder einzeln und für sich. Dabei ist dann zu beachten, ob es nur einen Hauptmietvertrag oder entsprechende Untermietverträge für alle WG-Bewohner gibt. Die Kosten des Hauptvertrages werden ansonsten geteilt, bei Untermietverträgen gilt der einzelne Untermietvertrag für die Berechnung.
Das Wohngeld muss meines Wissens jeder für sich selbst beantragen. Voraussetzung ist, dass sie als Mieter angemeldet sind bzw. einen Untermietvertrag haben. Bei Studenten und Azubis gibt es aber auch Ausnahmen. Ich glaube, diese können den Zuschuss nicht beantragen.