Mandysan190
Wie steht es um das Vermieterrecht, wenn der Mieter fast immer über Wochen Gäste hat? Es ist fast eine WG - obwohl nicht erlaubt.
Antworten (4)
Ein Mieter kann jederzeit nach Belieben Besuch empfangen, auch über mehrere Wochen. Erst wenn sich der/die Besucher länger als 6 Wochen in der Wohnung aufhalten ist nicht mehr von einem Besuch auszugehen. Für einen längeren Aufenthalt als 6 Wochen muss der Mieter demnach die Erlaubnis des Vermieters einholen und ggf. erhöhte Nebenkosten zahlen.
So lange der Besuch den Hausfrieden nicht stört, das heißt durch Lärm oder ähnliches, hat der Vermieter keinen Grund, hier einzuschreiten. Der Mieter hat das Recht, Besuch so lange und oft zu empfangen, wie er das möchte. Das geht hervor aus Artikel 2 des Grundgesetzes über den Schutz der freien Entfaltung der Persönlichkeit.
Wenn die Gäste immer dieselben sind, müssen diese "Gäste" ab einer gewissen Übernachtungszahl (z. B. 4x pro Woche) beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein. Diese Bestimmung gibt es wirklich, denn dann hat der Gast seinen Hauptwohnsitz in der besagten Wohnung seines Freundes. Gemäß Vermieterrecht kann der Vermieter z. B. einen höheren Nebenkostenabschlag verlangen oder auch, wenn es sich dann um einen gemeldeten Gast/Mieter handelt, den Einzug dessen ablehnen, wenn er dazu berechtigten Grund sieht. Auch wäre es denkbar, dass ein alleinstehender Herr eine Frau kennenlernt und mit dieser in seiner angemieteten Wohnung zusammenziehen möchte. Auch hier ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter rechtzeitig anzuzeigen.