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Vereinseigentum ist Vereinseigentum. Dies bekommen sie gar nicht zurück. Wenn sie Gegenstände haben, die sie später evtl. wieder haben wollen, dann dürfen sie diese dem Verein nicht schenken, sondern müssen diese leihen. Leihgaben kann man zurückverlangen, Geschenke im Normalfall nicht. Wobei ich nicht weis, ob ein Verein "groben Undank" zeigen kann und die Möglichkeit eine Schenkung rückgängig zu machen auch dann geht.
Wenn du austrittst, dann musst du das Eigentum des Vereins an den Verein zurückgeben. Was willst du denn da zurückfordern, was dem Verein gehört? Wenn du dem Verein etwas geschenkt hast, wirkt sich dein Austritt nicht auf die Schnekung aus. Und wenn etwas dein Eigentum ist, dann steht ja keine Frage im Raum.