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Arbeitnehmeranteile an der Winterbauumlage werden als Werbungskosten angesetzt. Da es sich bei der Umlage um eine Pflicht zur Zahlung in eine Umlagekasse handelt (Arbeitnehmer 0,8%; Arbeitgeber 1,2% des Bruttolohnes), die wiederum dem Arbeitnehmer vom Nettolohn abgezogen wird, ist diese Ausgabe eindeutig als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit zu deklarieren.
Die Winterbauumlage ist eine Pflichtabgabe im Baugewerbe, die das Schlechtwettergeld abgelöst hat und die in eine Umlagekasse eingezahlt wird. Der Arbeitnehmer trägt 0,8 Prozent, der Arbeitgeber 1,2 Prozent vom Bruttolohn. Bei der Einkommensteuererklärung kann man seinen Arbeitnehmeranteil unter den Werbungskosten in Abzug bringen, da es sich um eine Aufwendung aus nichtselbständiger Arbeit handelt.
Die Winterbauumlage ist eine Pflichtzahlung in eine Umlagekasse, die sich wie folgt berechnet: 0,8 Prozent vom Arbeitnehmer und 1,2 Prozent vom Arbeitgeber (jeweils des Bruttolohnes). Da es sich bei dieser Zahlung um eine Aufwendung aus nicht selbständiger Arbeit handelt, wird es bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt.