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Die Einkommensteuer errechnet sich dann nach der Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Nebengewerbe abzgl. der Ausgaben für die Durchführung des Nebenerwerbs (Arbeitszimmer, Pkw, Telefon etc.) und abzgl. sonstiger Abzugspauschalen wie Werbungspauschale (so man denn nicht mittels Belegen nachweist, daß man über der Pauschale liegt). Wobei man über die Selbständigkeit etliches steuerlich geltend machen kann, was einem als nur lohnabhängig Beschäftigter nicht möglich ist.
Also, wenn du im Nebenberuf selbstständig bist, also neben einer normalen Arbeit bei deinem Arbeitgeber noch ein eigenes Geschäft laufen hast, wird die Einkommenssteuer soweit ich weiß von beiden Einkommen zusammen berechnet. Der Lohn vom Arbeitgeber und das Einkommen aus selbstständiger Arbeit werden also zusammengerechnet.
Am besten erkundigst du dich dazu beim Steuerberater. Der kann dir auch Tipps geben, wie man die ganzen Steuerangelegenheiten am besten abwickeln kann. Vom Steuerberater erfährst du auch die Grenzen, die für die Einkommenssteuer gültig sind. Weil die Steuer auch vom Gesamtverdienst abhängig ist. Je mehr man verdient, desto mehr zahlt man auch prozentual.
Interessant wäre auch, mit welchen Umsätzen du planst. Denn bis zu einem bestimmten Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung. Dabei muss man das Einkommen nicht versteuern, wenn man unter dieser Verdienstgrenze im Jahr bleibt, darf aber auch keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen schreiben. Gründerstelle und Steuerberater können auch Auskunft geben.