Frage stellen
Fred Schneider

Wovon wird die Einkommenssteuer berechnet, wenn ich nebenberuflich selbständig bin?

Frage beantworten Frage Nummer 513 Frage melden

Antworten (4)
grandpa_wolf
Die Einkommensteuer errechnet sich dann nach der Summe der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Nebengewerbe abzgl. der Ausgaben für die Durchführung des Nebenerwerbs (Arbeitszimmer, Pkw, Telefon etc.) und abzgl. sonstiger Abzugspauschalen wie Werbungspauschale (so man denn nicht mittels Belegen nachweist, daß man über der Pauschale liegt). Wobei man über die Selbständigkeit etliches steuerlich geltend machen kann, was einem als nur lohnabhängig Beschäftigter nicht möglich ist.
Melden
Sebastian Kuhn
Also, wenn du im Nebenberuf selbstständig bist, also neben einer normalen Arbeit bei deinem Arbeitgeber noch ein eigenes Geschäft laufen hast, wird die Einkommenssteuer soweit ich weiß von beiden Einkommen zusammen berechnet. Der Lohn vom Arbeitgeber und das Einkommen aus selbstständiger Arbeit werden also zusammengerechnet.
Melden
Julian Krause
Am besten erkundigst du dich dazu beim Steuerberater. Der kann dir auch Tipps geben, wie man die ganzen Steuerangelegenheiten am besten abwickeln kann. Vom Steuerberater erfährst du auch die Grenzen, die für die Einkommenssteuer gültig sind. Weil die Steuer auch vom Gesamtverdienst abhängig ist. Je mehr man verdient, desto mehr zahlt man auch prozentual.
Melden
Harald Hartmann
Interessant wäre auch, mit welchen Umsätzen du planst. Denn bis zu einem bestimmten Umsatz gilt die Kleinunternehmerregelung. Dabei muss man das Einkommen nicht versteuern, wenn man unter dieser Verdienstgrenze im Jahr bleibt, darf aber auch keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen schreiben. Gründerstelle und Steuerberater können auch Auskunft geben.
Melden