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Florian Winter

Wie gelangt man denn an ein Wohnrecht auf Lebenszeit? Muss das entsprechende Gebäude dafür unter Denkmalschutz stehen oder gibt es andere Wege?

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Antworten (3)
Highspeed
Wie wäre es, wenn Du mal mit Dienem Vermieter sprichst. Vielleicht findet er Dich so nett, dass er darauf eingeht.
Vom Gebäude hängt das jedenfalls nicht ab.
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Musca
da müsstest Du schon selber unter Denkmalschutz stehen, vielleicht als irreversibles stilprägendes Element einer Wohnanlage. Solches kommt gemeinhin selten vor. Dann gibt es noch das "Nießbrauchrecht", hat nix mit Schnupfen zu tun, sondern regelt das lebenslange Wohnrecht. Wurde oft in der Landwirtschaft angewandt, wenn der Bauer seinem Sohn/seiner Tochter den Hof übergab. Also versuchs mal bei "Bäurin sucht Mann", vielleicht findest Du ja eine.
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Helena Roth
Das hat mit Denkmalschutz eigentlich gar nichts zutun. Es handelt sich dabei um ein Recht, das im Grundbuch eingetragen wird und dem Begünstigten ein lebenslanges und unentgeltliches Wohnrecht in einer Immobilie einräumt. I. d. R. wird soetwas vereinbart, wenn Eltern schon zu Lebzeiten ihre Immobilie an die Kinder vererben, selbst aber noch weiter darin wohnen bleiben wollen.
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