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Gar nicht. Jedenfalls in Deutschland, denn nach den Erfahrungen der NS-Zeit ist sie bei uns verboten. In anderen Ländern kann die Expatriierung allgemein durch Gesetze geregelt werden (du verlierst zum Beispiel deine Staatsbürgerschaft, wenn du in die Armee eines anderen Staates eintrittst) oder gegenüber Einzelpersonen per Verwaltungsakt.
In Deutschland ist es nicht vorgesehen, dass Personen ihre Staatsbürgerschaft verlieren können. Wenn man selbst nicht mehr Deutscher sein will, kann man aber seinen Ausweis zurückgeben. Vorher sollte man sich aber um eine andere Staatsbürgerschaft bemühnen, sonst wird die Abgabe nicht akzeptiert.
In Deutschland ist das per Grundgesetz verboten. Ein Deutscher kann aber seine Staatsangehörigkeit verlieren, wenn er eine weitere Staatsangehörigkeit erhalten und nicht den Antrag zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt hat. Oder aber einer Einbürgerung wurde aufgrund falscher Angaben stattgegeben.