Antworten (9)
Sieh die als groben Richtwert an, mehr nicht. Vielleicht hast du ja andere Kriterien, was du für dein Kind für geeignet hältst und was nicht? Lernspiele, bei denen für das richtige Lösen von Aufgaben Panzer auf Häuser ballern, sind z.B. für Grundschulkinder freigegeben; dennoch muss einem das als Elternteil nicht gefallen. Letztlich trägst du die Verantwortung.
In der Regel leistet die USK gute Arbeit und vergibt die Siegel nachvollziehbar. Du musst nur daran denken, dass bewertet wird, ob das Spiel für ein Kind in diesem Alter geeignet ist bezüglich Gewalt, Sex, Drogen, Sprache, etc.
So kann ein Autorennspiel z.B. ab 6 freigegeben sein, obwohl die Steuerung des Autos so schwer (und realistisch) ist, dass ein 10 jähriger total überfordert ist und keinen Spaß daran hat.
So kann ein Autorennspiel z.B. ab 6 freigegeben sein, obwohl die Steuerung des Autos so schwer (und realistisch) ist, dass ein 10 jähriger total überfordert ist und keinen Spaß daran hat.
@Ing793: Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat, sollte man lieber den Mund halten. Bei Videospielen ist nicht die FSK für die Vergabe der Altersangaben zuständig, sondern die USK. Die Prüfungen werden von einem von der Spieleindustrie unabhängigen Gremium durchgeführt. Mehr dazu kannst du auf der Seite der USK erfahren.
@Alfi: Wie du siehst, kannst du dich sehr wohl auf die Altersangabe verlassen. Zumindest in der Hinsicht, dass Spiele ab 12 nicht jugendgefährdend sind. Ob die Kinder diese Spiele dann verstehen und beherrschen, ist eine ganz andere Frage.
@Alfi: Wie du siehst, kannst du dich sehr wohl auf die Altersangabe verlassen. Zumindest in der Hinsicht, dass Spiele ab 12 nicht jugendgefährdend sind. Ob die Kinder diese Spiele dann verstehen und beherrschen, ist eine ganz andere Frage.
Mann-o-mann, was für Antworten!!
Die Freigaben der USK sind seit der Jugendschutzgesetznovelle von 2003 verpflichtende, bindende Angaben, die von staatlichen (!) Vertretern abgesegnet werden.
Insofern kann man sich also sehr wohl auf die Richtigkeit verlassen!
Die Freigaben der USK sind seit der Jugendschutzgesetznovelle von 2003 verpflichtende, bindende Angaben, die von staatlichen (!) Vertretern abgesegnet werden.
Insofern kann man sich also sehr wohl auf die Richtigkeit verlassen!
In erster Linie ja. Alle Computerspiele, auch Kinder Computerspiele, sind mit einer Altersbeschränkung versehen. Dadurch kann man gleich erkennen, ob Kinder dieses Spiel spielen sollen oder können oder nicht, auch ohne dass man das Spiel selbst probiert. Aber es kommt auch immer auf das Kind an, ob ein Spiel wirklich geeignet ist.
Natürlich geht man auch nach den Interessen des Kindes, wenn man Kinder Computerspiele kauft. Die Altersangaben auf den Hüllen geben an, ab welchem Alter das Spiel geeignet ist. Das ist vor allem bei gewalttätigen und brutalen Spielen sehr sinnvoll und man sollte unbedingt darauf achten, dass Kinder diese Spiele nicht bekommen.
Wenn es um Kinder Computerspiele für die Jüngsten geht, sind die Altersangaben auch dafür gedacht, dass man auf die Fähigkeiten der Kinder dem Alter entsprechend Rücksicht nimmt. Ein dreijähriges Kind wird Spiele für Siebenjährige wohl kaum spielen können, auch wenn es natürlich ein jugendfreies Spiel ist. Das kommt ganz auf das Können und die Fähigkeiten des Kindes an.