Schaden in Schuhe verursacht... Wer haftet?
Mein Sohn (8) hat in der Schule an den Feuerlöschern die Splinte gezogen, da er "so was cooles zum Spielen haben wollte". Dass dies eine Reparatur und Wartung nach sich zieht, wusste er natürlich nicht.
Muss ich nun aus Mutter dafür aufkommen? Meine Haftpflicht macht es nicht, da es in der Schule war ...
Wie kann ich gegen den Zahlbescheid Einspruch erheben?
Muss ich nun aus Mutter dafür aufkommen? Meine Haftpflicht macht es nicht, da es in der Schule war ...
Wie kann ich gegen den Zahlbescheid Einspruch erheben?
Antworten (4)
Laut § 19 Strafgesetzbuch gilt, dass Minderjährige unter 14 Jahren aufgrund ihres Entwicklungsstandes gänzlich schuldunfähig sind, weshalb eine Haftung ausgeschlossen ist.
Kinder in dem Alter haften nicht. Punkt.
Eltern haften für ihre Kinder dann und nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Da die Aufsichtspflicht zu der Zeit an die Schule delegiert hast, hast Du sie nicht verletzt.
Die Stadt soll sich bitte mit ihrem Anspruch an die Schulleitung wenden, die zu dieser Zeit die Aufsichtspflicht gehabt hat.
Eltern haften für ihre Kinder dann und nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Da die Aufsichtspflicht zu der Zeit an die Schule delegiert hast, hast Du sie nicht verletzt.
Die Stadt soll sich bitte mit ihrem Anspruch an die Schulleitung wenden, die zu dieser Zeit die Aufsichtspflicht gehabt hat.
Zunächst ist einmal ist zu Unterscheiden zwischen Strafmündigkeit und Schadenersatzpflicht. Mit 8 Jahren ist man definitiv nicht strafmündig. Bleibt die Schadenersatzpflicht. Und hier haften Eltern ausnahmslos niemals für ihre Kinder. Eine Mutter muss daher niemals für Schäden haften, den ihre Kinder verursacht haben, bestenfalls für Schäden, die aus der Verletzung der Aufsichtspflicht herrühren. Die hatte hier aber Schule. Die Pflicht zum Schadenersatz durch Minderjährige ist in § 828 BGB geregelt. Zwischen dem vollendeten 7. und 18. Lebensjahr kommt es darauf an, ob eine zur Erkenntnis erforderliche Einsicht vorhanden war oder nicht. Das muss man bei einem 17-jährigen sicher anders beurteilen, als bei einem 8-jährigen. Die Haftpflicht-Versicherung ist außen vor, weil hier Vorsatz im Spiel war. Wenn die Schule Geld sehen will, müsste sie also den 8-jährigen auf Schadenersatz verklagen. Wahrscheinlich hat der Junge mangels Vermögen "Armenrecht". Mein Tipp: Anwalt aufsuchen. Am Ende dürfte die Schule auf dem Schaden sitzen bleiben.