Kann man in Deutschland ins Gefängnis kommen, wenn man mit dem Fahrrad stürzt?
Ein Mann aus Deutschland ist in Schaffhausen (Schweiz ) Fahrrad gefahren, beim Fahrrad fahren ist der Mann über eine Straßenschwelle gestürzt, wegen "Nichtbeherrschung seines Fahrzeugs" soll der Mann 400 Franken zahlen. Der Mann ging dann doch lieber zwei Nächte ins Gefängnis.
Antworten (4)
Der Radfahrer war ja nicht im Knast, weil er gestürzt ist, sondern weil er einen Strafbefehl über 150 SFr nicht bezahlen wollte.
Er könnte daran eine gewisse Mitschuld haben:
Er hat sich in einer 20er-Zone hingelegt.
Er hat sich im Krankenhaus von der Polizei vernehmen lassen und offenbar auf deren Fragen geantwortet.
Die Polizei hielt die Sache anschließend für strafwürdig.
Er hat keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und ihn rechtswirksam werden lassen.
Und das sollte in Deutschland auch so klappen, wenn man es darauf anlegt.
Er könnte daran eine gewisse Mitschuld haben:
Er hat sich in einer 20er-Zone hingelegt.
Er hat sich im Krankenhaus von der Polizei vernehmen lassen und offenbar auf deren Fragen geantwortet.
Die Polizei hielt die Sache anschließend für strafwürdig.
Er hat keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und ihn rechtswirksam werden lassen.
Und das sollte in Deutschland auch so klappen, wenn man es darauf anlegt.
Und geht das in der Schweiz ebenfalls, wenn ein alter Mann auf der Straße hinfällt, und er wegen »Nichtbeherrschung seiner Beine« verurteilt wird?
Geht sicher in Deutschland auch, wenn dann noch die Beute vom letzten Banküberfall im Rucksack ist.
Im uebrigen glaube ich nicht, das die beschriebene Geschichte so stimmt.
Im uebrigen glaube ich nicht, das die beschriebene Geschichte so stimmt.