Wie hoch sind die Zollgebühren bei Kauf einer Luxus-Uhr aus Nicht-EU-Ländern
Antworten (7)
Wenn deine Rolex aus China kommt, sind die Zollgebühren gering.
Ausserdem wird sie beim Zoll eingestampft.
Genauere Auskunft kannst du beim Zoll erhalten.
Ausserdem wird sie beim Zoll eingestampft.
Genauere Auskunft kannst du beim Zoll erhalten.
@rayer: 19% ist die Einfuhrumsatzsteuer. Die wird immer fällig, auch unter 150€ Warenwert.
Die Zollgebühren betragen nach Auskunft diverser Uhrenforen 4,5% vom Warenwert, mindestens aber 0,30 € und höchstens 0,80 €. Bei einer Luxusuhr würde dementsprechend regelmäßig eine Zollgebühr von 0,80€ anfallen.
Auf der aktuellen Seite des Zoll ist die Kategorie "Uhren" nicht (mehr?) enthalten, vielleicht sind die Angaben überholt, dann wäre die Zollgebühr Null.
Die Zollgebühren betragen nach Auskunft diverser Uhrenforen 4,5% vom Warenwert, mindestens aber 0,30 € und höchstens 0,80 €. Bei einer Luxusuhr würde dementsprechend regelmäßig eine Zollgebühr von 0,80€ anfallen.
Auf der aktuellen Seite des Zoll ist die Kategorie "Uhren" nicht (mehr?) enthalten, vielleicht sind die Angaben überholt, dann wäre die Zollgebühr Null.
was Du bei der Einreise am Flughafen bezahlt hast, interessiert keine Sau.
Zoll ist was anderes als Umsatzsteuer und den Unterschied solte man zumindest theoretisch kennen.
Zoll ist was anderes als Umsatzsteuer und den Unterschied solte man zumindest theoretisch kennen.
Dann wäre die korrekte Antwort "zollfrei" gewesen, denn Zoll ist prinzipiell und definitionsgemäß etwas anderes als die Umsatzsteuer und wird zusätzlich erhoben.
Aber lassen wir das, es ist nicht zielführend für den Fragesteller, da der Zoll auf Uhren, falls überhaupt vorhanden, so oder so nicht der Rede wert ist.
Aber lassen wir das, es ist nicht zielführend für den Fragesteller, da der Zoll auf Uhren, falls überhaupt vorhanden, so oder so nicht der Rede wert ist.
Vereinfachte Verzollung:
"Die Zollanmeldung - auch die vereinfachte Zollanmeldung - muss zwingend die deutsche USt-IdNr. und das zuständige Finanzamt des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer oder dessen Fiskalvertreters sowie Name oder Firma, Anschrift und USt-IdNr. des Erwerbers im Bestimmungsmitgliedstaat enthalten."
"Durch die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung, in der zunächst auf bestimmte Angaben und, oder auf die Bereithaltung von Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet wird, können Waren in ein Zollverfahren überführt werden"
Quelle Internetseiten des deutschen Zolls.
Da Touris aus wo auch immer keine Ust-IdNr. haben, wird bei Touris am Flughafen auch keine "Vereinfachte Verzollung" durchgeführt werden. Wenn die Einfuhrumsatzsteuer den Zoll beinhaltet, ist das halt gleichbedeutend mit Zoll =0, also in der Menge oder den Wert nicht zollpflichtig. Dabei ist egal, ob man persönlich dies als vereinfacht betrachtet.
"Die Zollanmeldung - auch die vereinfachte Zollanmeldung - muss zwingend die deutsche USt-IdNr. und das zuständige Finanzamt des Schuldners der Einfuhrumsatzsteuer oder dessen Fiskalvertreters sowie Name oder Firma, Anschrift und USt-IdNr. des Erwerbers im Bestimmungsmitgliedstaat enthalten."
"Durch die Abgabe einer vereinfachten Zollanmeldung, in der zunächst auf bestimmte Angaben und, oder auf die Bereithaltung von Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet wird, können Waren in ein Zollverfahren überführt werden"
Quelle Internetseiten des deutschen Zolls.
Da Touris aus wo auch immer keine Ust-IdNr. haben, wird bei Touris am Flughafen auch keine "Vereinfachte Verzollung" durchgeführt werden. Wenn die Einfuhrumsatzsteuer den Zoll beinhaltet, ist das halt gleichbedeutend mit Zoll =0, also in der Menge oder den Wert nicht zollpflichtig. Dabei ist egal, ob man persönlich dies als vereinfacht betrachtet.
Wo steht in der Frage irgendwas von Flughafen und wie kommst Du darauf, dass mein Wissen auf Internetsuche beruht?
Nach Uhren hatte ich gesucht, die habe ich tatsächlich noch nicht im Ausland gekauft, aber ansonsten habe ich schon Zollabrechnungen geprüft, daher sind zumindest mir die unterschiedlichen Begrifflichkeiten bekannt.
Nach Uhren hatte ich gesucht, die habe ich tatsächlich noch nicht im Ausland gekauft, aber ansonsten habe ich schon Zollabrechnungen geprüft, daher sind zumindest mir die unterschiedlichen Begrifflichkeiten bekannt.
Eher bekommt man einen Pudding an die Wand genagelt, als das rayer in Erwägung zieht, die falschen Begrifflichkeiten benutzt zu haben. Ich versuche es auch nicht weiter. Wer lesen kann wird es einordnen können.