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Sie wissen doch sicher, daß man hier im Internet auf fast alle Fragen eine Antwort [url=http://www.google.de/search?source=ig&hl=de&rlz=&q=erbrecht+in+der+familie&oq=erbrecht+in+der+familie&aq=0v&aqi=g-v1&aql=&gs_sm=c&gs_upl=1554l23101l0l25264l23l22l0l9l9l0l273l2707l0.6.7l13l0&qscrl=1] wie d i e s e [/url] erhalten kann!
Dann fällt der Erbteil des neu Verstorbenen an dessen Erben. An der eigentlichen Verteilung ändert sich überhaupt nichts, weil der Erbfall (Zeitpunkt des Erbens) an den Todeszeitpunkt des Verstorbenen gebunden ist. Steuerlich zu beachten ist, dass auch eine eventuelle Steuerschuld des neu Verstorbenen vererbt wird. Das kann dann dazu führen, dass Erbschaftssteuer für den Erbteil des neu Verstorbenen zu zahlen ist und dann gleich noch einmal, weil man den neu Verstorbenen beerbt hat!
Interessant wird es, wenn z.B. Erblasser und Erbe bei einem Unfall kurz nacheinander verstorben sind und die Reihenfolge des Todes unklar ist. Tote können nichts erben! Oder beide hängen unrettbar an lebenserhaltenen Maschinen. Dann entscheidet die Reihenfolge des Ausschaltens dieser Maschinen über die Erbfolge! Da könnte man einen prima Krimi draus machen.
Interessant wird es, wenn z.B. Erblasser und Erbe bei einem Unfall kurz nacheinander verstorben sind und die Reihenfolge des Todes unklar ist. Tote können nichts erben! Oder beide hängen unrettbar an lebenserhaltenen Maschinen. Dann entscheidet die Reihenfolge des Ausschaltens dieser Maschinen über die Erbfolge! Da könnte man einen prima Krimi draus machen.
Falls kein Testament vorliegt erben zuerst die Kinder. Sind keine da, stehen die Eltern als nächstes auf dem Plan. Sind die schon tot, erben die Geschwister, danach deren Kinder, dann die Cousinen und deren Kinder. Die Verwandtschaftsgrade werden also vom nächsten zum fernsten nach dem nächsten VErwandten durchsucht.
Das kommt darauf an, ob es ein Testament gibt. Dann geht es nach dem Testament, nahe Verwandte bekommen nur das Pflichtteil. Eheleute können ein Frankfurter Testament machen, das heißt, zuerst erbt der Ehepartner, Wenn zuerst der Mann stirbt, bekommen die Kinder erst nach dem Tod der Mutter den Anteil, der ihnen vom Vater zusteht. Ansonsten gehts nach Nähe der Verwandtschaft.
Das ist sehr unterschiedlich. Wenn es ein gültiges Testament gibt, dann richtet sich die Verteilung nach den dort gemachten Angaben. Liegt kein Testament vor, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Das ist eine äußerst komplexe Materie, ich würde da einen Anwalt fragen wenn Du es genau wissen willst.